Strom

Klagen gegen Höchstspannungsleitung abgewiesen

Das Bundesverwaltungsgericht hat Klagen gegen den Bau einer Höchstspannungsleitung in Herdecke abgewiesen. Die Leitung erfülle die Anforderungen des Immissionsschutzes, so das Gericht in Leipzig.
12.11.2020

Die umstrittene 380-kV-Höchstspannungsleitung soll zwischen den Umspannanlagen Kruckel und Garenfeld verlaufen.

Die Klagen gegen die Höchstspannungsleitung in Herdecke, Nordhrein-Westfalen, hat das Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Demnach erfülle die Leutung die Anforderungen des Immissionsschutzes, zugleich sei den Planern bei der Auswahl der Trasse auch keine Abwägungsfehler unterlaufen, heißt es in der Urteilsbegründung.

Zwar werde das Wohnumfeld in Herdecke beeinträchtigt, aber eine alternative Trassenführung entlang der Autobahnen A45 und A1 käme dennoch nicht in Betracht. Von einer Leitung dort würden unter anderem zwei Naturschutzgebiete neu betroffen.

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