Die Klagen gegen die Höchstspannungsleitung in Herdecke, Nordhrein-Westfalen, hat das Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Demnach erfülle die Leutung die Anforderungen des Immissionsschutzes, zugleich sei den Planern bei der Auswahl der Trasse auch keine Abwägungsfehler unterlaufen, heißt es in der Urteilsbegründung.
Zwar werde das Wohnumfeld in Herdecke beeinträchtigt, aber eine alternative Trassenführung entlang der Autobahnen A45 und A1 käme dennoch nicht in Betracht. Von einer Leitung dort würden unter anderem zwei Naturschutzgebiete neu betroffen.
"Erdrückende Wirkung" der Masten als Klagegrund
Die 380-kV-Höchstspannungsleitung soll zwischen den Umspannanlagen Kruckel und Garenfeld verlaufen. Dafür sollen höhere Masten auf einer bereits vorhandenen Trasse errichtet werden. Damit werde die Höchstspannungsleitung in einem «vorbelasteten Trassenraum» gebaut, so das Gericht. Geklagt hatten Grundstückeigentümer aus Herdecke. Sie hatten unter anderem eine «erdrückende Wirkung» der Masten beklagt. (dpa/sg)



