Trübe Aussichten für Bilanzkreisverantwortliche: Auf dem Regelarbeitsmarkt sind bezuschlagte sowie abgerufene Gebote unvermindert hoch.

Trübe Aussichten für Bilanzkreisverantwortliche: Auf dem Regelarbeitsmarkt sind bezuschlagte sowie abgerufene Gebote unvermindert hoch.

Bild: © Silas Stein/dpa

Die Bundesnetzagentur hat auf die anhaltend hohen Preise auf dem neu eingeführten, vom Leistungsmarkt getrennten Regelarbeitsmarkt reagiert und eine Obergrenze eingezogen. Konnten Teilnehmer bislang fast 100.000 Euro pro Megawattstunde bieten, sollen "unverzüglich" nur noch maximal 9999,99 Euro möglich sein. Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber prüfen nun, bis wann sie die Preisobergrenze umstellen können.

Kritik an den außergewöhnlich hohen Arbeitspreisen hatte es bereits kurz nach Einführung des Regelarbeitsmarktes Anfang November gegeben. Regelmäßig wurden Angebote im hohen fünfstelligen Bereich pro Megawattstunde (MWh) bezuschlagt. Teilweise wurden für den Abruf positiver Regelenergie Anfang Dezember dann auch Preise von mehr als 60.000 Euro pro MWh bezahlt.

"Hat uns schockiert"

„Das Niveau der Arbeitspreise hat uns schockiert“, sagte Manuel Glau, Energiewirtschaftsexperte beim Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, im Gespräch mit der ZfK. „Auch die ungewöhnlich geringe Liquidität am Regelarbeitsmarkt hat uns überrascht.“

Über die Gründe rätselten Marktteilnehmer. Möglicherweise habe mancher Akteur die erforderlichen und aufwändigen IT-Umrüstungen nicht rechtzeitig umsetzen können, hieß es in der Branche. Vielleicht sei es für manche Akteure ohne Leistungszuschlag auch gar nicht mehr interessant, Anlagen für den Regelarbeitsmarkt bereitzuhalten.

Massives Problem für Bilanzkreisverantwortliche

Hohe Arbeitspreise können nicht zuletzt für Bilanzkreisverantwortliche zu einem massiven Problem werden. Weicht ihre Prognose von der Realität ab, sind sie auf Regelenergie angewiesen. Die anfallenden Kosten werden am Ende über Ausgleichspreise auf sie umgelegt.

Welche Auswirkungen die Preisspitzen in der Regelenergie diesmal auf die Ausgleichsenergiepreise haben werden, wird sich erst mit der Veröffentlichung der Ausgleichsenergiepreise für November und Dezember zeigen. Die Berichte werden für Ende Dezember beziehungsweise Ende Januar erwartet.

Obergrenze keine Neuheit

Ob das Einziehen einer Preisobergrenze ein probates Mittel im Kampf gegen allzu hohe Arbeitspreise ist, ist in der Branche umstritten. Gegner beklagen einen "massiven Eingriff in die freie Preisgestaltung".

Neu ist das Instrument allerdings nicht. Auch vor Einführung des neuen Regelarbeitsmarktes galt eine entsprechende Obergrenze. (ab)

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