Der Windpark Grünberg im hessischen Landkreis Gießen.

Der Windpark Grünberg im hessischen Landkreis Gießen.

Bild: © Trianel

Die schwarz-gelbe Landesregierung will den Abstand der Windkraft zur Wohnbebauung von derzeit 1500 Metern auf 1000 Meter reduzieren. Damit würde das Land von der, letztes Jahr durch Bundesregierung beschlossenen, Länderöffnungsklausel Gebrauch machen. Aus Sicht der Energiewende-Branche konterkarieren diese Pläne die Klimaziele des Landes – vor allem weil sie auch für Repowering-Vorhaben gelten sollen. Da helfen auch keine geplanten Ausnahmen.

Nordrhein-Westfalen gehört neben Bayern zu den Ländern mit den strengsten Windabstandsregeln. Nun sieht der Plan von Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) zwar vor, dass der Abstand zur Wohnbebauung reduziert wird, aber eben nur auf das Maximum was die Bundesregierung zulässt. Dabei ist es egal, ob es sich um Neubauprojekte handelt oder bereits bestehende Anlagen durch neue, leistungsstärkere Modelle ersetzt werden.

Von 40 Anlagen können nur drei weiterbetrieben werden

In einer Sachverständigen-Anhörung zu diesem Thema im NRW-Landtag rechnete CDU-Bürgermeister Rainer Busemann vor ,was das für die Windkraft in seiner Gemeinde Ense im Kreis Soest bedeutet: „Von den heute rund 40 Windenergieanlagen auf unserem Gemeindegebiet wäre nur noch der Betrieb von drei Anlagen möglich“, heißt es in einer Zusammenfassung des LEE NRW, der ebenfalls angehört wurde und im Nachgang mehrere Statements veröffentlicht hat.

Dank der Windenergie sowie einiger Biogas- und Photovoltaikanlagen erzeugt Ense heute 30 Prozent mehr Strom als die gesamte Gemeinde inklusive ihrer Industriebetriebe selbst verbraucht. Mit den neuen Abstandsregeln wäre das dann wohl nicht mehr in diesem Maße möglich.

Ausnahme ist nicht praxistauglich

Dabei braucht NRW die Windkraft ganz dringend, vor allem nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Der Bund hat die Klimaziele daraufhin verschärft, die Länder stehen nun unter Zugzwang. Thomas Griese, stellvertretender Vorsitzender des LEE NRW betont: „Um die Ziele des neuen Klimaschutzgesetzes der Bundesregierung zu erreichen, braucht NRW bis 2030 kurzfristig nicht nur 10.500 MW, wie es der Landesregierung vorschwebt, sondern mindestens 15.000 MW.“

Nachdem es bereits seit Wochen Kritik an der 1000-Meter-Regelung gibt, hat Scharrenbach vor wenigen Tagen eine Ausnahme für Kommunen angekündigt. Wer will, kann den geplanten Mindestabstand über die Bauleitplanung unterschreiten. Eine ähnliche Regel gibt es bereits in Bayern, gebracht hat sie in der Praxis aber kaum was. Die Kommunen müssten hierfür selbst aktiv Baurecht schaffen, was in Zeit und Geld kostet. Aus Sicht von Griese würde das weniger statt mehr Rechtssicherheit für die Kommunen beim Windkraftausbau schaffen. Ähnlich sieht das der Deutsche Städtetag, der VKU und BDEW.

Keine Mindestabstände für Repowering

Für das Repowering würden die neuen Regelungen in ihrer jetzigen Fassung mehr oder weniger ein Aus bedeuten. Der LEE NRW rechnet mit einem deutlichen Rückbau der installierten Leistung. So könnten nicht einmal zehn Prozent der Bestandsanlagen erneuert werden. Dabei hat die schwarz-gelbe Landesregierung das Repowering sogar im Koalitions-Vertrag festgehalten.

Der LEE NRW plädiert für den Verzicht der geplanten Abstandsregeln bei Repowering-Vorhaben. Hier sollten nur die Regeln des Bundesimmissionsschutzgesetzes gelten. (lm)

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