Umspannwerke sind die Verknüpfungsknoten im Stromnetz. In der Diskussion um Netzengpässe werden sie zunehmend zum Gegenstand hitziger Diskussionen. (Symbolbild)

Umspannwerke sind die Verknüpfungsknoten im Stromnetz. In der Diskussion um Netzengpässe werden sie zunehmend zum Gegenstand hitziger Diskussionen. (Symbolbild)

Bild: © Stefan/AdobeStock

Gut drei Monate nach Bekanntwerden der Pläne für ein Netzanschlusspaket hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) unter Ministerin Katherina Reiche (CDU) am heutigen Freitag erstmals Branchenverbände zu einem digitalen Austausch eingeladen – und dabei ein vierseitiges Papier vorgelegt, das Zielstellung und Wirkungsweise des geplanten Redispatch-Vorbehalts (RDV) erläutern soll.

Das Ministerium hat nach eigenen Angaben eine gutachterliche Analyse erstellen lassen, die am Beispiel von drei Verteilnetzbetreibern (VNB) untersucht, in welchem Umfang Umspannwerke vom Redispatch-Vorbehalt betroffen wären. Konkret wurden die Netzgebiete von Edis, Bayernwerk und Schleswig-Holstein Netz untersucht – allesamt Unternehmen, die direkt oder über Beteiligungen mehrheitlich zum Eon-Konzern gehören.

Nur Umspannwerke im einstelligen Prozentbereich betroffen?

In allen drei Gebieten zusammen wären bei einem Aktivierungskriterium von drei Prozent Abregelungsquote rund 24 Prozent der Hochspannungs-Umspannwerke betroffen gewesen – konkret rund 200 von 800 Anlagen. Das entspreche etwa 4,5 Prozent aller bundesweit rund 4150 Hochspannungs-Umspannwerke.

"Da in der Untersuchung nur VNB mit sehr hohem Redispatchaufkommen betrachtet wurden, ist zu erwarten, dass über ganz Deutschland nur Umspannwerke im einstelligen Prozentbereich für den RDV in Frage kommen", schreibt das Ministerium.

Im Einzelnen wären beim Bayernwerk 24 Prozent der Umspannwerke betroffen, bei Schleswig-Holstein Netz 29 Prozent und bei Edis 23 Prozent. Für Edis hat das BMWE zusätzlich eine Analyse der Windvorrangflächen vorgenommen: Demnach berühre der Redispatch-Vorbehalt lediglich acht Prozent der noch nicht mit Windparks bebauten Flächen. Der Großteil der Flächen stehe damit "weiterhin für einen uneingeschränkten Windenergieausbau zur Verfügung".

Kostenanstieg hätte um 79 Prozent gedämpft werden können

Das Ministerium unterstreicht in seinem Papier auch den angestrebten Kostendämpfungseffekt. Eine Analyse für das Jahr 2025 habe ergeben: Hätte der Redispatch-Vorbehalt bereits gegolten, wären die Abregelungskosten bei den drei untersuchten Netzbetreibern um bis zu 79 Prozent langsamer gestiegen.

Zugleich betont das Ministerium: Der Redispatch-Vorbehalt sei eine Kann-Regelung – Netzbetreiber entschieden selbst, ob sie davon Gebrauch machen wollten. Dass die wenigsten darauf verzichten dürften, weil sich große Redispatchmengen negativ in der Netzentgeltregulierung auswirken, erwähnt das Papier nicht.

Auffällig ist, dass sich das Gutachten auf Daten aus dem Jahr 2024 stützt. Da auch im Jahr 2025 ein starker Zubau erneuerbarer Energien stattgefunden hat, dürfte der Redispatch-Vorbehalt mittlerweile in deutlich mehr Gebieten wirken.

Umweltbundesamt warnt vor 40 Milliarden Euro Mehrkosten

Diametral entgegengesetzt fällt die Einschätzung des Umweltbundesamtes (UBA) aus. In einer internen Nachricht an das Wirtschaftsministerium, die kürzlich öffentlich wurde, warnt die dem Bundesumweltministerium zugeordnete Behörde vor erheblichen Folgekosten. Wenn die Windenergieziele trotz des Instruments erreicht werden sollten, drohe ein deutlich geringeres Wettbewerbsniveau bei den Ausschreibungen – mit Folgen für die Förderkosten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Zur Begründung verweist das UBA auf die Ausschreibungspreise: Im Jahr 2024 lag der mittlere Zuschlagswert bei deutlich über sieben Cent pro Kilowattstunde (Cent/kWh). Zuletzt sei er Anfang 2026 infolge des starken Wettbewerbs auf rund 5,5 Cent/kWh gesunken. Der Redispatch-Vorbehalt könnte das Angebot erheblich verknappen und die Preise wieder um bis zu 1,5 Cent/kWh steigen lassen – auf das Niveau von 2024.

Allein für die in den Jahren 2027 bis 2030 geplanten Windausschreibungen von insgesamt rund 50 Gigawatt (GW) an Land könnten sich daraus EEG-Mehrkosten von bis zu 40 Milliarden Euro ergeben, die aus dem Bundeshaushalt zu zahlen wären – und das über einen Förderzeitraum von jeweils 20 Jahren.

Dies stehe in keinem Verhältnis zu den angestrebten Einsparungen beim Redispatch im Stromnetzbetrieb, warnt die Behörde. Stattdessen brauche es intelligentere Lösungen.

Branche schlägt Alternativen vor

In der Erneuerbaren-Branche formiert sich Widerstand. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) argumentiert in einem Papier an die Bundestagsfraktionen, der Redispatch-Vorbehalt sei nicht geeignet, die strukturellen Netzprobleme zu lösen. Ohne klare Perspektiven würden Banken viele Erneuerbaren-Projekte nicht mehr finanzieren können, warnt darin BEE-Hauptgeschäftsführerin Christine Falken-Großer.

Als Alternative dringen Verbände und Unternehmen auf Überbauung von Netzanschlüssen und flexible Netzanschlussverträge. Matthias Karger, Mitgründer und Chef des Energiedienstleisters Node Energy aus Frankfurt, schlägt das Konzept "BÜHNE" vor – Bestands-Überbauung und Hybridisierung am Netz-Einspeisepunkt.

Bestehende Netzanschlüsse sollen demnach beliebig überbaut werden dürfen, ohne dass ein Redispatch-Vorbehalt greift. "Unsere Analyse hat gezeigt, dass der Netzanschluss eines 24-Megawatt-Windparks mit derselben Leistung Solar überbaut werden kann und lediglich 0,5 Prozent der möglichen Stromerzeugung abgeregelt werden müsste", so Karger.

Lesen Sie dazu auch: Wo sich Netzbetreiber und Erneuerbarenbranche einig sind – und wo nicht

Ein Bündnis aus zwölf Unternehmen, darunter der Stahlproduzent Salzgitter sowie der Projektierer GP Joule aus dem schleswig-holsteinischen Reußenköge, fordert in einem am Donnerstag veröffentlichten Appell stattdessen einen "Flexibilitätsbooster": Kapazitätslimitierte Netzgebiete sollen zu Industriestandorten mit günstigem, klimaneutralem Strom werden – durch sogenannte Netzflex-Cluster, in denen Erzeuger, Speicher und Industrie ihr Verhalten flexibel an die Netzsituation anpassen.

Koalition uneins, Kabinettstermin erneut verschoben

Politisch ist der Redispatch-Vorbehalt in der Bundesregierung nach wie vor umstritten. Die SPD lehnt das Instrument bisher ab. Auch Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hat sich mehrfach kritisch geäußert.

Aus der Unionsfraktion mehren sich ebenfalls skeptische Stimmen: Die Bundestagsabgeordnete Maria-Lena Weiss (CDU) sagte bei einer Veranstaltung des Offshore-Windverbandes BWO, es brauche einen Kompromiss, der beide Seiten abhole, also Netzbetreiber und Projektierer.

Der Kabinettsbeschluss zum Netzanschlusspaket und zur EEG-Novelle wurde bereits mehrfach verschoben. Zuletzt war der 27. Mai vorgesehen – nun ist der 3. Juni geplant.

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper