2021 gab es erstmals seit vielen Jahren keine neuen Windenergieanlagen auf See. (Symbolbild)

2021 gab es erstmals seit vielen Jahren keine neuen Windenergieanlagen auf See. (Symbolbild)

Bild: © halberg/AdobeStock

Den Zuschlag in der Ausschreibung für Offshore-Windenergie zum Gebotstermin 1. September 2022 hat die Bieterin RWE Renewables Offshore HoldCo Four GmbH erhalten. Gegenstand der Ausschreibung war die in der deutschen Nordsee gelegene Fläche mit der Bezeichnung N-7.2 mit einem Ausschreibungsvolumen von insgesamt 980 MW. Der Zuschlagswert ist Null Cent/Kilowattstunde.

„Das Null-Cent-Gebot bestätigt weiterhin die Attraktivität von Investitionen in Offshore Windenergie in Deutschland. Es zeigt, dass Unternehmen davon ausgehen, Windstrom gewinnbringend vermarkten zu können“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Eintrittsrechte

Für die Fläche N-7.2 besteht ein Eintrittsrecht des Projektentwicklers, der dort ursprünglich einmal einen Offshore-Windpark geplant hatte. Dieser hat das Recht in den Zuschlag einzutreten. Inhaberin des Eintrittsrechts ist die Firma Vattenfall Atlantis 1 und Global Tech 2 Offshore Wind GmbH. Das Eintrittsrecht ist bis zum 31. Oktober 2022 auszuüben, so die Bonner Behörde.

Ausschreibung im „zentralen Modell“

Mit dem Zuschlag einher geht der Anspruch auf einen – vom Stromverbraucher über die Netzentgelte finanzierten – Netzanschluss und die Möglichkeit, den Offshore-Windpark über 25 Jahre zu betreiben. Dazu erhält der Inhaber des Zuschlags das Recht, beim zuständigen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die Planfeststellung für die Bebauung der Fläche mit einem Offshore-Windpark zu beantragen. Der Offshore-Windpark soll im Jahr 2027 in Betrieb gehen.

Zuvor hatte das BSH die Fläche im Auftrag der Bundesnetzagentur umfassend voruntersucht und die Eignung der Fläche für die Errichtung eines Offshore-Windpark in der ausgeschriebenen Leistung festgestellt. Das BSH untersuchte u. a. die Meeresumwelt, den Baugrund und die wind- und ozeanographischen Verhältnisse für die Fläche. Die Kosten der Voruntersuchungen werden auf den bezuschlagten Bieter umgelegt. (sg)

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