Redispatch 2.0: Betriebsbereitschaft – was müssen Netzbetreiber jetzt beachten?
Bis zum 1. März müssen alle Prozessbeteiligten des Redispatch 2.0 ihre Betriebsbereitschaft sicherstellen. Die Horizonte-Group hat mit der Kanzlei Boos Hummel & Wegerich (BH&W) eine Einschätzung für die Branche formuliert.

Auch knapp fünf Monate nach dem eigentlichen Zieltermin zum 1. Oktober 2021 arbeitet die Mehrheit der Netzbetreiber weiter unter Hochdruck daran, die vollständige Prozesskette zu implementieren, die zur Betriebsbereitschaft für den Redispatch 2.0 befähigt.
Bild: © dermauber/AdoeStock
AutorInnen:
- Heidrun Schalle, Partnerin und Rechtsanwältin BH&W
- Jochen Buchloh (links), Verwaltungsrat Horizonte-Group AG
- Frank Hirschi (rechts), Senior Consultant Horizonte-Group AG
Am 1. März startet auf Basis der BDEW-Übergangslösung ein dreimonatiger paralleler Testbetrieb aller Redispatch-2.0-Zielprozesse. Damit geht…
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