An was ist der bilanzielle Ausgleich im Rahmen von Redispatch 2.0 gescheitert und was heißt das für den aktuellen Redispatch 2.0?
Andrees Gentzsch, Mitglied der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Die mit dem NABEG 2019 gesetzlich eingeführten Regelungen waren schon damals umstritten und wir haben als Branche immer auf die Komplexität der Umsetzung hingewiesen. So konnten wir seinerzeit immerhin im parlamentarischen Verfahren eine um ein Jahr verlängerte Umsetzungszeit für die branchenweite Prozessgestaltung erwirken. Es war von Anfang klar, dass es enorm schwierig sein wird, Anlagenbetreiber, Verteilnetzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber auf das neue System zu bringen und die dazu erarbeiteten Prozesse umzusetzen.
Gleichwohl haben wir uns der Aufgabe angenommen und fristgerecht – auch in enger Abstimmung mit der BNetzA – branchenweite Prozesse entwickelt, die den gesetzlichen Anforderungen entsprachen. Es ist eines der größten Digitalisierungsprojekte der Branche, bei dem alles passen muss: Datenqualität, Datenprognosen, Prozesse, IT-Systeme. Und die Umsetzung muss von allen beteiligten Unternehmen fehlerfrei erfolgen. Dabei darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass erstmals alle Anlagenbetreiber >100kW (über 120.000 Anlagen) und alle Verteilnetzbetreiber unabhängig davon, ob sie solche Anlagen am Netz haben, in den Redispatch-Prozess einbezogen werden. Gerade wenn es um die Systemsicherheit geht, können aber am Ende keine Kompromisse gemacht werden. Ausdrücklich warnen möchten wir vor Schuldzuweisungen an einzelne Unternehmen, Gruppen, Größenklassen oder Wertschöpfungsstufen. Es ist ein Gemeinschaftsprojekt und alle müssen ihren Teil zum Gelingen beitragen.“
Ist der bilanzielle Ausgleich jetzt komplett vom Tisch?
„Das Ziel muss ein system-, planungs-, prozess- und innovationssicherer Redispatch 2.0 sein, der schnell und flächendeckend umsetzbar ist. Hierzu haben wir im BDEW bereits im Frühjahr diesen Jahres eine Task Force aus ÜNB, VNB und Erzeugern eingesetzt, die Vorschläge für verbesserte und schnell umsetzbare Rahmenbedingungen des Redispatch 2.0 erarbeitet. Bei den konkreten Plänen zur Weiterentwicklung konzentrieren wir uns insbesondere auf drei Kernpunkte:
Zum einen die Verbesserung der Bilanzierung durch eine Weiterentwicklung der bestehenden Bilanzierungsmodelle auf Basis der Erfahrungen des Übergangs- und Pilotbetriebs.
Zum anderen die Verringerung der Komplexität, etwa durch die Schaffung von Standardfällen.
Drittens auf praktikablere Prozesse, unter anderem durch Verbesserungen beim Abrufprozess, beim Abrechnungsprozess und beim Wechselprozess des Einsatzverantwortlichen.“
Es wird aktuell ja schon am Redispatch 3.0 gearbeitet. Hat die Entscheidung Auswirkungen auf den Prozess? Was erwartet die Verteilnetzbetreiber mit dem Redispatch 3.0?
„Es gibt derzeit in der Tat Diskussionen zu Redispatch 3.0 . Zunächst müssen wir aber erstmal Redispatch 2.0 so implementieren, dass dies durch alle Beteiligten systemsicher umgesetzt werden kann.“
Die Fragen stellte Stephanie Gust



