Strom

Regelarbeitsmarkt: Termin für Start der Preisobergrenze steht

Angesichts abgerufener Extrempreise hatte die Bundesnetzagentur diesen Schritt schon im Dezember angeordnet. Gültigkeit hat die Grenze aber erst von 19. Januar an.
12.01.2021

Noch bis zum 19. Januar drohen Bilanzkreisverantwortlichen im schlimmsten Fall Ausgleichskosten im fünfstelligen Bereich.

Dass es bald wieder eine Preisobergrenze am Regelarbeitsmarkt geben würde, verkündete die Bundesnetzagentur bereits Mitte Dezember. (Die ZfK berichtete.)

Jetzt steht fest, wann konkret sie eingeführt werden soll: am 19. Januar, wie die Übertragungsnetzbetreiber mitteilen. Die Grenze liegt bei knapp 10.000 Euro (konkret 9999,99 Euro).

Grenze schon für Anfang Januar erwartet

Die Bundesnetzagentur sah sich zu diesem Schritt gezwungen, nachdem in den Tagen zuvor teils Regelenergiepreise im hohen fünfstelligen Bereich abgerufen worden waren. Dies setze Bilanzkreisverantwortliche der Gefahr von sehr…

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