Dass es bald wieder eine Preisobergrenze am Regelarbeitsmarkt geben würde, verkündete die Bundesnetzagentur bereits Mitte Dezember. (Die ZfK berichtete.)
Jetzt steht fest, wann konkret sie eingeführt werden soll: am 19. Januar, wie die Übertragungsnetzbetreiber mitteilen. Die Grenze liegt bei knapp 10.000 Euro (konkret 9999,99 Euro).
Grenze schon für Anfang Januar erwartet
Die Bundesnetzagentur sah sich zu diesem Schritt gezwungen, nachdem in den Tagen zuvor teils Regelenergiepreise im hohen fünfstelligen Bereich abgerufen worden waren. Dies setze Bilanzkreisverantwortliche der Gefahr von sehr hohen Ausgleichspreisen aus, schrieb sie.
Eigentlich wollten die Übertragungsnetzbetreiber bereits Anfang Januar eine entsprechende Preisobergrenze einziehen. Schon dieser Starttermin schien manchem Marktteilnehmer zu spät zu kommen. Das sei "nicht akzeptabel", sagte Daniel Hölder, Geschäftsführer des Erneuerbaren-Direktvermarkters Baywa r.e. Clens.
Bezuschlagte Gebote weiter hoch
Tatsächlich fallen bezuschlagte Gebote etwa in der positiven Minutenreserve mithin immer noch hoch aus. Am Samstag wurde dort für die Zeitscheibe 12 bis 16 Uhr ein Grenzpreis von knapp 80.000 Euro pro Megawattstunde bezuschlagt. (ab)
Mehr zum Regelarbeitsmarkt und Ausgleichspreisen lesen Sie in der Januar-Ausgabe der ZfK. Diese erscheint am kommenden Freitag (15. Januar). Zum Abo geht es hier. Täglich aktualisierte Energiedaten und -grafiken finden Sie hier im ZfK-Datenraum, der in Kooperation mit dem Berliner Datenspezialisten Energy Brainpool befüllt wird.



