Strom

Tecklenburger Land bereitet sich auf Redispatch 2.0 vor

Im Versorgungsgebiet der SWTE Netz, der Netzgesellschaft der Stadtwerke Tecklenburger Land, sind im ersten Schritt gut 190 Anlagenbetreiber betroffen.
28.05.2021

Andre Freude und seine Kollegen aus den Bereichen Technik und Netzwirtschaft bereiten derzeit die Prozesse zum Redispatch 2.0 vor. Im Bereich der SWTE Netz gibt es ungewöhnlich viele Einspeise-Anlagen, hier eine PV-Anlage in Hörstel.

„Der Redispatch 2.0 verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele“, erläutert Tobias Koch, Geschäftsführer der SWTE Netz. „Zum einen räumt der Gesetzgeber mit der Neuregelung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energieträgern eine größere Bedeutung im Vergleich zu konventionellen Kraftwerken ein. Zum anderen soll die Versorgungssicherheit vor dem Hintergrund der Energiewende auch in Zukunft gewährleistet bleiben.“

Mehr als 6000 Einspeise-Anlagen im Gebiet der SWTE Netz

Das Thema Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern spielt im Versorgungsgebiet der SWTE Netz eine gewichtige Rolle. So zählt die SWTE Netz zum Stichtag 1. Januar 2021 mehr als 6000 Einspeiseanlagen mit einer Einspeiseleistung von mehr als 120 Megawatt Strom. „Das entspricht rund einem Achtel der Einspeiseleistung des ehemaligen RWE-Kraftwerks in Ibbenbüren“, sagt Andre Freude, der bei der SWTE Netz die Abteilung Netzvertrieb und Vertragsmanagement leitet.

Ein Schlüssel zur Versorgungssicherheit sei der permanente Datenabgleich zwischen Stromproduzenten und Versorgungsnetzbetreibern. Im Zusammenspiel mit konventionellen Kraftwerken ist die Marktkommunikation eingespielt. Dazu stehen Stromproduzenten und Netzbetreiber in ständigem Daten-Austausch. Diese Prozesse werden mit dem Redispatch 2.0 nun auch auf die Regelung von regenerativen Anlagen übertragen.

Marktkommunikation wird auf neue Füße gestellt

Damit verbunden sind neue Schnittstellen für die Abrechnung der eingespeisten Energie. „Dazu muss im ersten Schritt die Marktkommunikation zwischen Netzbetreibern und Betreibern von EEG- und KWK-Anlagen und Stromspeichern ab 100 kW auf neue Füße gestellt werden“, erklärt Frank Möllenbeck, Kaufmännischer Leiter der SWTE Netz. „Den Anlagenbetreibern entstehen durch die Neuregelungen keine Einbußen bei der Einspeisevergütung“, betont er. Sollte eine Anlage im Zuge von Steuerungsmaßnahmen abgeschaltet werden, steht dem Betreiber eine Auffangvergütung zu.

Als zuständiger Netzbetreiber in Hörstel, Hopsten, Ibbenbüren, Lotte, Mettingen, Recke und Westerkappeln hat die SWTE Netz nun die betroffenen Anlagenbetreiber angeschrieben und um Mitteilung der Daten zum Anlagenbetreiber, EIV und BTR bis zum 15. Juni gebeten. (sg)