„Der grobe Verlauf des SuedLink steht jetzt fest. Damit bringen wir eines der zentralen Projekte der Energiewende auf den Weg“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir begrüßen die intensive Beteiligung der Öffentlichkeit und freuen uns, zwei Vorschläge aus der Anhörung berücksichtigen zu können.“ Der festgelegte rund 190 km lange Trassenkorridor beginnt nordöstlich in Scheeßel und passiert Hannover westlich. Im Landkreis Hildesheim verläuft er ab Freden durch das Leinetal. Bei Einbeck schließt er an den bereits festgelegten Trassenkorridor der Abschnitte C an.
Die Übertragungsnetzbetreiber Tennet und TransnetBW begrüßen den Abschluss der Bundesfachplanung. Mit diesem Verfahren hat die Bonner Behörde den knapp 700 Kilometer langen Verlauf von SuedLink verbindlich festgelegt. Die Verbindung wird von den beiden Übertragungsnetzbetreibern realisiert. Tennet ist für den nördlichen Trassenabschnitt und die Konverter in Schleswig-Holstein und Bayern zuständig. In den Zuständigkeitsbereich von TransnetBW fallen der südliche Trassenabschnitt und der Konverter in Baden-Württemberg.
Tausend Meter breiter Korridor
„Mit der heutigen Entscheidung der Bundesnetzagentur auch für den Abschnitt B der geplanten Windstromleitung SuedLink steht jetzt ein durchgängiger, tausend Meter breiter Korridor für den Verlauf der Erdkabel von Schleswig-Holstein nach Bayern und Baden-Württemberg verbindlich fest. Damit haben wir einen großen Meilenstein erreicht: den Abschluss der Bundesfachplanung“, sagte Tennet-Geschäftsführer Tim Meyerjürgens.
Die Bundesnetzagentur hat in ihrer Entscheidung zwei Alternativen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt. Südlich von Seelze verläuft der Trassenkorridor zwischen Lathwehren und Kirchwehren (Stadt Seelze). Dabei wird er nördlich von Göxe (Stadt Barsinghausen) mit bestehenden Freileitungstrassen gebündelt. Ab Freden (Leine) verläuft der Trassenkorridor entlang des Leinetals bis Einbeck-Volksen.
Nächster Schritt Planfeststellungsverfahren
Nach Abschluss der Bundesfachplanung folgt das Planfeststellungsverfahren. In diesem Genehmigungsschritt legt die Bundesnetzagentur den genauen Leitungsverlauf innerhalb des Trassenkorridors fest. Auch in diesem Verfahrensschritt wird die Öffentlichkeit umfassend beteiligt. Die Bundesnetzagentur rechnet zeitnah mit den Anträgen der Übertragungsnetzbetreiber auf Planfeststellung.



