Strom

Verbraucherzentrale NRW mahnt drei Strom- und Gasanbieter ab

Die Verbraucherzentrale NRW hat drei Unternehmen wegen der faktischen Verschleierung von Preiserhöhungen abgemahnt. Eine stärkere Kontrolle könnte angeraten sein.
16.05.2018

Wo kommt der Strom her? Diese Frage wird zunehmend wichtiger. Arcanum energy handelt deswegen jetzt mit Herkunftsnachweisen.

Wenn Strom- und Gasanbieter ihre Preise erhöhen, ist es ihre Pflicht, die Kunden rechtzeitig auf transparente und verständliche Weise darüber zu informieren. Für Änderungen an laufenden Verträgen gilt dasselbe – dies nicht zuletzt, weil Kunden in solchen Fällen ein Sonderkündigungsrecht haben. Drei Unternehmen haben bis dato sehr eigenwillig interpretiert, was unter Transparenz und Verständlichkeit zu verstehen ist.

Per E-Mail oder Post wurden Schreiben mit blumig formuliertem Betreff versandt, deren Zweck der vermeintlichen Verbesserung des Service diente. Erst gegen Ende des Briefes wurde dann – häufig sogar nur beiläufig – mitgeteilt, dass für alle genannten Leistungen ein deutlich höherer Preis zu zahlen sei. NRW-Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski beklagt: "Da ist von Energiemarktentwicklungen oder Serviceinformationen die Rede, was Kunden dazu verleiten kann, die E-Mail ungelesen wegzuklicken oder den Brief als vermeintliches Werbeschreiben ungelesen ins Altpapier zu sortieren."

Notfalls wird geklagt

Abgemahnt wurden die drei Energieversorger Strogon, Fuxx-Die Sparenergie GmbH und EVD (EnergieVersorgung Deutschland). Gegen blumige Formulierungen kann der Gesetzgeber dabei wenig machen, doch die Alarmglocken schrillen, wenn reihenweise Beschwerden über angebliche unangekündigte Preiserhöhungen eingehen. So geschah es in den genannten drei Fällen – ein objektiver Hinweis darauf, dass die Preiserhöhungen und zu gut "versteckt" waren. Nach ausführlichen Unternehmensinformationen wurden bislang, so ergab die Prüfung, eher beiläufig oder als Randnotiz die neuen Tarife genannt.

"Zwar ist im Gesetz nicht detailliert geregelt, wie eine verständliche und nachvollziehbare Ankündigung aussehen muss, aber ein Betreff wie ‚Servicestark und zukunftssicher - Vertragsinformationen‘ oder ‚Energiemarktentwicklungen und -preisanpassungen‘ ist sicher nicht gemeint", erläutert Schuldzinski. Wenn Strogon, Fuxx und EVD das kritisierte Verfahren nicht unterlassen, wird die Verbraucherzentrale NRW klagen. (sig)