Während die Vertreter einer möglichen, künftigen Ampelregierung sondieren und mit ersten Ansätzen, wie einem eigenen Klimaministerium und verbindlichen Flächenzielen für den Windkraftausbau eine Stoßrichtung der künftigen Klimapolitik erahnen lassen, bilanziert der erste Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses zum Erneuerbaren-Ausbau 2020 die Versäumnisse der aktuellen Bundesregierung.
Eines der größten Hemmnisse, das die Länder monieren, sind zu wenig rechtswirksam ausgewiesene Flächen für den Windkraftausbau. Grundproblem in diesem Zusammenhang seien die sehr langen und komplexen Planungsverfahren, heißt es in dem Bericht. Planungsverfahren dauerten laut einigen Länderberichten heute mindestens fünf, teilweise aber auch zwölf Jahre. Hinzu komme die kontinuierliche Weiterentwicklung der Rechtsprechung sowie sich ändernde Rechtsgrundlagen, durch die immer neue und höhere Anforderungen an die Planung gestellt würden.
Artenschutzunklarheiten sind großes Problem
Hinzu kommen Konflikte mit dem Natur- und Artenschutz. So würde der Suchraum für potenzielle Windkraftstandorte durch die Vorgaben deutlich eingeschränkt. Unklare Vorgaben sorgen zusätzlich für Rechtsunsicherheiten in der Planung. Und auch die komplexen und dynamischen Datengrundlagen können sich während des Planungsverfahren ändern und erfordern dann eine Neubewertung des Vorhabens.
Als besondere Planungsherausforderung wird hier von den Ländern die Betrachtung nicht-standorttreuer Arten genannt. Weitere Zielkonflikte ergeben sich nach Rückmeldungen der Länder insbesondere im Bereich der Flugsicherung (zivil und militärisch) und teilweise mit Anlagen des Deutschen Wetterdienstes. Darüber hinaus sehen viele Länder Akzeptanzprobleme vor Ort als große Herausforderung für den weiteren Windenergieausbau und eine entsprechende Flächensicherung.
BWE begrüßt Ampel-Pläne
„Der Bericht unterstreicht, dass die in den Sondierungsgesprächen zwischen SPD, Grünen und FDP bereits verankerten Themen richtig sind. Es braucht ein Flächenziel von zwei Prozent der Landesfläche für den Ausbau der Windenergie und die Beschleunigung und Vereinfachung der Genehmigungsverfahren“, kommentiert Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands Windenergie die Ergebnisse des Berichts.
Die Bund-Länder-Kooperation wurde im Rahmen der EEG-Novelle, die Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist, eingerichtet. Jeweils zum 31. August eines Jahres sollen die Länder dem Sekretariat des Kooperationsausschusses den Ausbaustand der erneuerbaren Energien aus dem Vorjahr melden. Die gesetzlich festgelegte Aufgabe des Ausschusses ist die Auswertung der Berichte der Bundesländer zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Rahmen des jährlichen Monitorings zur Zielerreichung. Ein besonderes Augenmerk liegt laut EEG dabei auf dem aktuellen Stand der Flächenausweisung sowie den Genehmigungen für Anlagen zur Stromerzeugung aus Windenergie an Land. (lm)



