Im Jahr 2018 wurden fast 3 GW an Photovoltaikanlagen neu installiert.

Im Jahr 2018 wurden fast 3 GW an Photovoltaikanlagen neu installiert.

Bild: © OFC Pictures/AdobeStock

Mehr Steuerbarkeit auch bei bereits installierten PV-Anlagen könnte die Stromnetze entlasten. Doch das Bundeswirtschaftsministerium ist skeptisch, eine verpflichtende Steuerbarkeit auch für Bestandsanlagen einzuführen. "Vertrauen ist ein wichtiges Gut und Kapital ein scheues Reh, das wir nicht verschrecken dürfen", sagte Energie-Staatssekretär Philipp Nimmermann am Donnerstag bei der 4. Jahreskonferenz der Marktoffensive Erneuerbare Energien.

"Deswegen glaube ich, dass uns mit dem Eingriff in Bestandsanlagen nicht geholfen ist", so Nimmermann weiter. "Vor allem mit Blick auf den künftigen Ausbau." Um die gestressten Stromnetze zu entlasten, soll vielmehr der Netzausbau vorangetrieben werden. Auch die Überbauung von bestehenden Netzverknüpfungspunkten soll helfen.

Fernsteuerbarkeit durch Netzbetreiber

Bei neuen Anlagen will das Ministerium jedoch die Daumenschrauben anlegen. So soll die Pflicht zur Fernsteuerbarkeit durch den Netzbetreiber künftig bereits bei Anlagen ab 7 Kilowatt (kW) greifen. Bislang sind es 25 kW. "Vielleicht gehen wir sogar noch weiter runter", kündigte der Spitzenbeamte an.

Dass das Vorhaben sinnvoll ist, zeigt auch eine von der Bundesregierung beim Fraunhofer IEE in Auftrag gegebene Studie. Es erscheine "naheliegend, dass in Zukunft auch die Steuerbarkeit oder wenigstens aktive Reaktion für Photovoltaik-Anlagen unter 25 Kilowatt erforderlich sein kann", heißt es in dem Papier. Demnach fallen derzeit rund 90 Prozent der installierten PV-Anlagen in die Leistungskategorie unterhalb 25 kW.

Wirtschaftlichkeit fraglich

Zuletzt hatte auch Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, konkrete Maßnahmen gefordert. Verteilnetzbetreiber müssten in die Lage versetzt werden, bei kritischen Netzsituationen Solaranlagen zu steuern, um die Netze stabil zu halten. Müller hatte eine entsprechende Gesetzesänderung noch im Herbst gefordert.

Weitere Entlastung für die Netze soll auch die Absenkung der Direktvermarktungsschwelle von derzeit 100 kW auf künftig 25 kW bringen. "Da müssen wir aber realistisch sein", schränkte Staatssekretär Nimmermann ein. "Die Direktvermarktung muss auch wirtschaftlich sein." Daran hatten die Direktvermarkter in einer ZfK-Umfrage zuletzt große Zweifel geäußert.

Steuerbar durch Direktvermarkter

Nach den aktuellen Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gilt die Pflicht zur Fernsteuerbarkeit durch den Netzbetreiber für alle Anlagen mit einer installierten Leistung von mindestens 25 kW, auch wenn sie die feste EEG-Einspeisevergütung erhalten. Bis vor einigen Jahren lag diese Grenze noch bei 30 kW.

Anlagen in der Direktvermarktung, wie sie derzeit für alle Anlagen über 100 kW vorgeschrieben ist, müssen darüber hinaus auch durch den Direktvermarkter fernsteuerbar sein. (jk)

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