Im zweiten Entwurf sind Anregungen aus der öffentlichen Konsultation zum ersten Entwurf des NEP eingeflossen, die vom 29. Januar bis 5. März 2021 durchgeführt wurde. Insgesamt sind rund 3.300 Einsendungen überwiegend von Privatpersonen eingegangen. Den größten Anteil der Einsendungen macht ein Serienbrief mit 3.100 Einsendungen aus.
Konsultation des ersten Entwurfs
Das Themenspektrum der Einsendungen war groß, teilten die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) mit. Sie dienen den ÜNB als wertvolle Hinweise für Parameter und Ziele des Szenariorahmens zum nächsten Netzentwicklungsplan (Version 2023).
Stellungnahmen waren oft mit der Forderung verbunden, die Pariser Klimaschutzziele zu erreichen. Zudem wurde vielfach darauf hingewiesen, dass sich die künftige Nutzung von grünem Wasserstoff auf die Stromnetzplanung auswirken werde. Die Berücksichtigung innovativer Technologien wurde in vielen Stellungnahmen begrüßt. Die Konsultation wurde auch dazu genutzt, um zu konkreten Netzprojekten Stellung zu beziehen. Die Stellungnahmen zielen überwiegend auf die Kosten und Umweltauswirkungen der Projekte, so die ÜNB.
Netzanalysen im Langfristszenario B 2040
Im Szenario B 2040 sind gegenüber dem Szenario B 2035 weitere 550 km an AC-Netzverstärkungen erforderlich. Der weiter ansteigende Transportbedarf ist im Wesentlichen auf die höhere Stromnachfrage sowie die höhere Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energien zurückzuführen. Die installierte Kapazität an Offshore-Windenergie steigt um zehn Gigawatt an sowie die Kapazität an Elektrolyseuren um fünf Gigawatt im Einklang mit den Ausbauzielen der Bundesregierung für diese Technologien.
Kosten-Nutzen-Analyse für Interkonnektoren
Gemäß den Anforderungen der BNetzA haben die ÜNB im zweiten Entwurf des NEP Kosten-Nutzen-Analysen für insgesamt sechs grenzüberschreitende Leitungsprojekte, sogenannte Interkonnektoren, durchgeführt. Im Ergebnis weisen alle einen volkswirtschaftlichen Nutzen auf, begründet größtenteils durch eine wesentliche Reduktion der Gesamtsystemkosten. Alle Projekte führen zudem zu einem Rückgang der CO2-Emissionen und erhöhen größtenteils die Integration von erneuerbarer Energien.
Bewertung der Systemstabilität
Basierend auf dem Szenario B 2035 haben die ÜNB im zweiten Entwurf des NEP 2035 (2021) eine Bewertung der Systemstabilität des Netzes einschließlich der vorgeschlagenen Netzmaßnahmen vorgenommen. Die Analysen zeigen, dass Blindleistungskompensationsanlagen zur Deckung des stationären und regelbaren Bedarfs zur Spannungshaltung mit einer installierten Leistung von 60 Gvar (Gigavoltampere reaktiv) erforderlich sind. Details zum zweiten Entwurf des NEP 2035 (2021) finden Sie hier: https://www.netzentwicklungsplan.de/de/netzentwicklungsplaene/netzentwicklungsplan-2035-2021.
So geht es weiter
Beim Entwurf des Netzentwicklungsplans handelt es sich um den ersten Schritt im Genehmigungsverfahren, nämlich um die Feststellung des Bedarfs. Bis zum Bau einer Netzent-wicklungsmaßnahme, eines konkreten Projektes, folgen noch weitere Schritte: Die Bundesnetzagentur prüft den zweiten, überarbeiteten Entwurf des NEP und die in ihm enthalte-nen Projekte und stellt auch diesen zusammen mit dem Bericht zu ihrer Strategischen Umweltprüfung (SUP) zur Konsultation. Dazu werden die Dokumente sowohl online als auch in Bonn bei der BNetzA zur Verfügung gestellt.
Anschließend werden die Planungen für die bestätigten Projekte und Maßnahmen aufgenommen und ein Investitionsmaßnahmenantrag bei der BNetzA eingereicht. Wenn diese den Antrag genehmigt, beginnen die Vorbereitungen für die Planungs- und Genehmigungsverfahren, zu denen erneut öffentliche Anhörungen und Auslegungen der jeweiligen Planungsunterlagen über die zuständigen Behörden gehören. An diesen Verfahrensschritten kann unabhängig davon teilgenommen werden, ob zuvor eine Stellungnahme zum ersten Entwurf des NEP abgegeben wurde. Nähere Information dazu bietet die Seite der BNetzA unter www.netzausbau.de. (sg)



