Von Daniel Zugehör
Der BDEW drängt auf einen neuen Rechtsrahmen für die Biomethaneinspeisung. Der Verband hat jetzt ein Positionspapier vorgelegt und fordert darin unter anderem, nur solche Kosten umzulegen, "die aus einem gesamtwirtschaftlich effizienten Netzanschluss resultieren".
Mit dem Auslaufen der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) zum 31. Dezember 2025 fallen auch die bisherigen Vorgaben für den Anschluss von Biogasaufbereitungsanlagen weg. Parallel müssen die Anforderungen des EU-Gasbinnenmarktpakets in deutsches Recht übertragen werden. Während die Bundesnetzagentur (BNetzA) bereits an Regelungen zur Biomethaneinspeisung arbeitet, fehlen für den Netzanschluss noch verbindliche Vorgaben.
Schwellenwert entscheidend
Die Definition, wann ein Netzanschluss effizient ist, soll die BNetzA im Rahmen eines Festlegungsverfahrens unter Einbindung von Netzbetreibern, Biomethanproduzenten und -kunden erarbeiten. Liegen die Kosten für einen Anschluss unter einem noch festzulegenden Schwellenwert, soll weiterhin der Netzbetreiber für die Realisierung verantwortlich sein.
Übersteigen die Investitions- und Betriebskosten hingegen diesen Schwellenwert, müsse der Anschlussnehmer die darüberhinausgehenden Mehrkosten tragen, so der BDEW. Außerdem spricht sich der Verband dafür aus, dass die Option der Vor-Ort-Verstromung als wirtschaftliche Alternative erhalten bleibt und künftig auch ein flexibles Wechseln zwischen Verstromung und Einspeisung möglich sein soll.
Druck auf Gasnetzbetreiber steigt
Die Debatte um den Biogas-Netzanschluss steht im Kontext einer breiteren Transformation der Gasinfrastruktur. Gasnetzbetreiber müssen in den kommenden Jahren den Anteil erneuerbarer Gase deutlich erhöhen, um Klimaziele zu erreichen und Investitionen in bestehende Netze zu rechtfertigen. Biogas gilt hier als wichtiges Puzzlestück – sowohl für die regionale Wertschöpfung als auch für die Versorgungssicherheit mit klimaneutralem Gas.
Referentenentwürfe in Sicht
Das Bundeswirtschaftsministerium will im dritten Quartal 2025 einen Referentenentwurf zur neuen Netzanschlussregelung vorlegen. Ein Inkrafttreten wird für die zweite Jahreshälfte 2026 erwartet. Der BDEW hat sein Positionspapier bereits an das Ministerium und weitere Stellen übermittelt – in der Hoffnung, dass die Lücke zwischen altem und neuem Rechtsrahmen möglichst klein bleibt. Das 14-seitige BDEW-Positionspapier ist online als PDF verfügbar.



