Volles Programm: Der Bundesrat bei seiner 100. Sitzung am 26. März 2021

Volles Programm: Der Bundesrat bei seiner 100. Sitzung am 26. März 2021

Bild: © Bundesrat/Sascha Radke

Am Freitag stimmte der Bundesrat der "Verordnung zur Umsetzung der Vorgaben zu Fernwärme und Fernkälte in der Richtlinie (EU) 2018/2002 sowie in der Richtlinie (EU) 2018/2001" des Bundeswirtschaftsministeriums unter Maßgaben zu. Die Verordnung enthält neue Verpflichtungen bei der Verbrauchserfassung und Abrechnung für die Fernwärmeversorgung und setzt Vorgaben der EU im Bereich Fernwärme/Fernkälte sowie der Nutzung von erneuerbaren Energien um.

 

"Positiv ist, dass der Bundesrat die Geschäftsgrundlage für sog. Mieterdirektverträge zur Versorgung mit Fernwärme erhält", erklärte eine Sprecherin des Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Dafür habe der VKU entschieden geworben, damit Fernwärmeversorger gegenüber selbstversorgenden Gebäudeeigentümern nicht unsachgemäß benachteiligt würden.

Noch deutlich stärkeres Signal für Planungs- und Investitionssicherheit nötig

"Allerdings hatten wir gehofft, dass der Bundesrat ein deutlich stärkeres Signal für Planungs- und Investitionssicherheit sendet und für eine 1:1-Umsetzung der unionrechtlichen Vorgaben eintritt", so die VKU-Sprecherin weiter. Das sei nicht in allen Punkten der Fall, zudem führe der Bundesrat noch neue Maßgaben ein.

So würden etwa ein Sonderkündigungsrecht eingeführt, Preisanpassungen aufgrund nicht beeinflussbarer Ereignisse beschränkt und weitergehende, neue, allerdings unscharf formulierte Veröffentlichungspflichten vorgeschrieben.

VKU baut auf anstehende Novelle der AVBFernwärmeV

Dadurch kann es aus Sicht des VKU zu Risiken für Klimaschutzinvestitionen in Fernwärmesysteme kommen. Dies gelte es in der anstehenden Novellierung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) zu berücksichtigten. (hcn)

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