Kommunale Wärmeplanung: Auf detaillierte Gebäudedaten kommt es an
Baden-Württemberg sieht einen Anspruch der Gemeinden auf Datenübermittlung bei der kommunalen Wärmeplanung vor, Datenschutz wird gewährt. Dies erläutert David Ferrazini, Rechtsanwalt bei Sterr-Kölln & Partner in einem ZfK-Gastbeitrag.
Vor allem unter dem Eindruck der aktuellen Energiekrise wird die Erneuerbare-Energien-Wende zu einem immer drängenderen Anliegen. Ein wesentliches Instrument hierfür ist die die kommunale Wärmeplanung. Diese setzt jedoch zwingend hinreichend konkrete, d.h. vor allem gebäudescharfe, Daten des fraglichen Planungsgebietes voraus.
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