Wärme

Patt im Streit um Stuttgarter Fernwärme

EnBW vs. Stadt: Weder auf Herausgabe des Netzes noch auf Verlängerung gibt es Ansprüche.
27.03.2020

Das Heizkraftwerk Stuttgart-Gaisburg von EnBW

Ein klassisches Patt gibt es im Streit zwischen EnBW und der Stadt Stuttgart um das Fernwärmenetz. Weder hat die Stadt ein Recht darauf, dass EnBW die Anlagen herausgibt, noch hat EnBW ein Recht darauf, dass der bestehende Konzessionsvertrag verlängert wird. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. Aus Sicht der Stadt ist das ein großer Erfolg: Die Vorgängerinstanz, das Landgericht Stuttgart, hatte noch zugunsten der EnBW geurteilt.

EnBW muss Störung des Eigentums beseitigen

Das OLG hat außerdem entschieden, dass die EnBW verpflichtet ist, die Störung des Eigentums an den…

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