Es sieht so aus, als würde nach dem großen Jahr der Wärmegesetzesflut (zwei große Gesetze mit Heizungsgesetz und kommunale Wärmeplanung) ein Jahr der Wärmeverordnungsflaute folgen. Während zum Wärmeliefergesetz noch nicht einmal ein Entwurf vorliegt, verspätet sich die Fernwärmeverordnung (AVBFernwärmeV) so sehr, dass ein Inkrafttreten noch in diesem Jahr unrealistisch ist.
Und es könnte für die Wärmebranche noch bitterer werden. Das große Wärmewende-Förderprogramm BEG soll im nächsten Jahr kleiner ausfallen als noch in diesem Jahr. Das Fernwärme-Förderprogramm BEW wiederum soll zwar mehr Geld bekommen, aber bei weitem nicht so viel, wie es die führenden Fernwärmeverbände für nötig erachten. Dazu kommt, dass die Ausstattung des Klima- und Transformationsfonds wegen eines Spartricks gar nicht bis zum Schluss durchfinanziert ist. Offen ist, Stand jetzt, ob ein ordentlicher Haushalt überhaupt zustandekommt oder ob die Ampel-Koalition zuvor zerbricht.
Fernwärmeverordnung in Ressortabstimmung
Dass es auf den letzten Metern noch zu Verbesserungen bei den Wärmewendeprogrammen kommt, ist jedenfalls praktisch ausgeschlossen. Was die rebellische FDP von den Wärmewendeprogrammen hält, hat ihr Chef, Bundesfinanzminister Christian Lindner, in seinem Grundsatzpapier erst so zusammengefasst: "Konkret können bei Angleichung der nationalen und europäischen Ziele die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) und die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) reduziert oder zeitlich gestreckt werden."
Nach ZfK-Informationen steckt die neue Fernwärmeverordnung in der Ressortabstimmung fest. Dabei sollen nicht nur die grün geführten Ministerien der Wirtschaft und des Verbraucherschutzes eingebunden sein, sondern auch die FDP-geführten Finanz- und Justizministerien sowie das SPD-geleitete Kanzleramt.
Fernwärmebranche enttäuscht
Dem VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing fehlt für den Aufschub jedes Verständnis, wie er per Presseaussendung bekanntgab. Das Verfahren bezeichnete er als "ein Trauerspiel für die Regierung und den Klimaschutz".
Tage zuvor hatte auch der Fernwärmeverband AGFW gewarnt, dass sich Deutschland für ein Erreichen der Fernwärme-Ausbauziele einen langwierigen Diskussionsprozess nicht länger leisten könne. "Entscheidungen für milliardenschwere Investitionen stehen in der Branche unmittelbar an – ohne sichere und klare Rahmenbedingungen wird es diese nicht geben."
Die Fernwärmebranche ist auch deshalb enttäuscht, weil sie mit der Einrichtung einer eigenen Fernwärme-Transparenzplattform im Frühjahr in Vorleistung ging. Ein Update ist für die nächsten Wochen geplant.
Zugleich traf das Aus der Energiepreisbremsen vor allem Fernwärmekunden hart. Üblicherweise werden Preisänderungen auf den Großhandelsmärkten wegen regulatorischer Gründe nur zeitverzögert weitergegeben. Ein Teil der energiekreisbedingten Höhen wurde also erst dieses Jahr bei Kunden einschlägig. Gleichzeitig entfiel der Preisbremsen-Schutzschirm.
Habeck: Keine Quersubventionierung durch Fernwärme
Auch medial hatte die Fernwärmebranche zu kämpfen. Zum Gelingen der Wärmewende sei es essentiell, dass sich Fernwärmeversorger nicht "wie die Sau im Dorf" verhalten, ließ sich der damalige Vorsitzende der Monopolkommission, Juraprofessor Jürgen Kühling, von der "FAZ" zitieren.
Und Wirtschaftsminister Robert Habeck selbst warnte davor, mit Gewinnen aus der Fernwärme den Nahverkehr querzusubventionieren. "Dann muss aber auch fair abgerechnet werden", sagte er. "Eine Quersubventionierung der Buslinien oder der S-Bahn soll darüber nicht erfolgen."
Die Verbraucherschutzminister der Bundesländer forderten sogar, dass der Bund eine Entflechtung von Fernwärmeerzeugung und -netzen prüfen solle. Einen Schritt, den selbst das Bundeskartellamt nicht empfiehlt.
VKU-Chef: Negativkampagne gegen Fernwärmeversorger
Die Fernwärmebranche sei seit Monaten einer Negativkampagne ausgesetzt, die auf Halbwahrheiten und Irrtümern basiere, klagt nun VKU-Chef Liebing in der Pressemitteilung. Dabei könne die Novelle der Fernwärmeverordnung Klarheit schaffen. "Ob Versorger, Wohnungswirtschaft, Verbraucher oder Klimaschutz – das Schieben hinterlässt nur Verlierer."
Ob der Verbandschef Gehör findet, ist offen. Zumindest hat die Verordnung gegenüber Gesetzen einen Vorteil, wenn es um Geschwindigkeit geht. Nach einem Bundeskabinettsbeschluss, der nach jetzigem Stand für Dezember in Aussicht gestellt wird, muss nur noch der Bundesrat, nicht aber der Bundestag zustimmen. (aba)


