Bei Fernwärme gewinnt Wärmepreisindex zunehmend an Bedeutung.

Bei Fernwärme gewinnt Wärmepreisindex zunehmend an Bedeutung.

Bild: © AdobeStock/RaidenShogun

Die Wärmepreisindizes gewinnen in den deutschen Fernwärmepreisen gegenüber rein fossilen Alternativen zunehmend an Gewicht. Der Wärmepreisindex sei seit Längerem in den Preisänderungsklauseln mehrerer Versorgungsunternehmen als Marktelement zu finden, sagt Werner Lutsch, Geschäftsführer des Fernwärmeverbands AGFW, der ZFK. Ein Trend hin zu diesem Index sei ebenfalls erkennbar. 

Marktbasierte Preisindizes sind fester Bestandteil von Fernwärmepreisen. Bislang sind dabei überwiegend gaspreisbasierte Indizes üblich – vor allem aus zwei Gründen: Viele Fernwärmeunternehmen erzeugen Fernwärme hauptsächlich über gasbasierte Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.

Nach Angaben des Energieverbands BDEW betrug der Erdgasanteil an der Fernwärmeerzeugung in Deutschland im vergangenen Jahr 50 Prozent. Außerdem galten Gaspreisindizes vor der Energiekrise wegen der vergleichsweise niedrigen Brennstoffkosten als verbraucherfreundlich. 

Beides ist ins Schlittern gekommen. Die Fernwärme befindet sich im Umbruch. Bis 2045 müssen Versorger klimaneutrale Alternativen zu Erdgas gefunden haben. Zudem zeigten extreme Preisausschläge in der Energiekrise, dass sich Gaspreisindizes auch verbraucherfeindlich auswirken können. 

Krefeld wartet nicht

Außerdem drängt die Politik. Das Bundeswirtschaftsministerium wollte bereits 2024 den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Wärmepreisindex als Standard für das verpflichtende Marktelement in Fernwärmepreisen festschreiben. Nach dem Bruch der Ampel scheiterte das Vorhaben. Unter der jetzigen schwarz-roten Koalition könnte es allerdings zu einer Neuauflage kommen. Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet derzeit nach eigenen Angaben an einem Wärmepaket, das auch die Preisindex-Frage wieder aufgreifen dürfte. Noch aber muss sich die Branche gedulden. 

Nicht gewartet haben die Stadtwerke Krefeld (SWK). "Wir haben unser Fernwärmepreissystem bereits auf den neuen Wärmemarkt und den neuen Wärmepreisindex umgestellt", sagt Vorstandssprecher Carsten Liedtke im Gespräch mit der ZFK. "Konkret heißt das: Wir haben Gas im Index reduziert."

Carsten Liedtke: "Wir haben uns bewusst entschieden, diesen Schritt jetzt zu gehen.“Bild: © SWK AG

Langfristiges Preissignal 

Damit folge sein Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen. Diese sehen vor, dass Preisänderungsklauseln die tatsächlichen Kostenstrukturen und Marktverhältnisse angemessen widerspiegeln. Ziel ist es, langfristige Preissignale zu setzen und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern schrittweise zu verringern. 

"Wir haben uns bewusst entschieden, diesen Schritt jetzt zu gehen", sagt Liedtke. "Der Gesetzgeber hat ja ausdrücklich dazu aufgefordert, neue Wärmepreisindizes zu verwenden." Aus Sicht des Stadtwerke-Chefs wäre ein späterer Zeitpunkt problematisch gewesen: "Ich hätte es unglücklich gefunden, wenn wir gesagt hätten: Wir trommeln jetzt groß für Fernwärme, gewinnen viele neue Kunden – und ändern dann später das Preissystem. Das wäre nicht fair gewesen." 

Stattdessen habe man frühzeitig umgestellt, um Transparenz zu schaffen. "Jetzt gilt das neue System. Die Preisformel ist so transparent, wie es der Gesetzgeber verlangt. Der Wärmepreisindex spielt eine zentrale Rolle, Gas spielt weiterhin eine deutlich geringere Rolle." 

Langfristig sind wir uns einig, dass Gas durch Knappheit, steigende CO₂-Preise und höhere Netzentgelte eher teurer werden wird.

Carsten Liedtke, SWK AG

Abkehr von Erdgas als nachhaltige Lösung 

Neben Vorteilen wie Transparenz bei der Preisbildung und größerer Planungssicherheit bedeutet die Abkehr von Erdgas in den meisten Fällen eine Preiserhöhung für die Fernwärmekunden. Bei den SWK sind von der Umstellung rund 2000 Fernwärmekunden betroffen, wobei es sich meist um große Mehrfamilienhäuser handelt. Zur Preisentwicklung erklärt Liedtke: "Beim durchschnittlichen Verbrauchsfall – rund 288.000 Kilowattstunden – wäre der Mischpreis von 11,6 auf 12,19 Cent gestiegen." 

Durch die Umstellung auf das neue System liege der Preis nun bei "15,1 Cent pro kWh". Das hält der Vorstandssprecher für ein gutes Angebot. "Langfristig sind wir uns einig, dass Gas durch Knappheit, steigende CO₂-Preise und höhere Netzentgelte eher teurer werden wird", sagt Liedtke. 

Hinzu komme, dass die Netzkosten künftig auf immer weniger Kunden verteilt werden müssten. Aus Sicht der Stadtwerke sei der reduzierte Gasanteil im Wärmepreisindex daher eine vorsorgende Entscheidung mit Blick auf die langfristige Kostenentwicklung und unter dem Strich "ein gutes Angebot". 

Preisänderungsklauseln regeln, wie sich die Fernwärmepreise an veränderte Kosten anpassen. Sie sollen Transparenz bei der Preisentwicklung für Fernwärmelieferungen schaffen, die in der Regel über mehrere Jahre laufen. 

Die Preisänderungen wirken im Vertrag dann automatisch und nach fest vorgegebenen Formeln. Der Gesetzgeber fordert in der AVB Fernwärmeverordnung (§ 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV), dass bei Preisänderungsklauseln sowohl die Kostenentwicklung und Bereitstellung der Wärme als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigt werden müssen. 

Keine "kleine Anpassung" 

Für Fernwärmeversorger sei der Wechsel von einem Gas- zu einem Wärmepreisindex rechtlich keine "kleine Anpassung", betont AGFW-Geschäftsführer Lutsch. Er identifiziert dabei drei entscheidende Punkte. 

Erstens: Die Klausel müsse weiterhin zu Kosten und Markt passen. Das bedeute, dass der Versorger nach AVB Fernwärmeverordnung die Kostenentwicklung in der Preisanpassung nachvollziehbar abbilden und zugleich ein Marktelement enthalten sein müsse. Zweitens: Die Umsetzung müsse entweder einvernehmlich erfolgen oder gesetzlich vorgesehen seien. "Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Versorger Preisänderungsklauseln anpassen müssen beziehungsweise dürfen, wenn sie nicht mehr passen." Der Wärmepreisindex sei dabei eine zulässige Option, aber nicht automatisch die einzige.

Drittens: Bei der Entscheidung zwischen Gas- und Wärmepreisindex gebe es juristisch kein "Schwarz und Weiß". "Ob ein Gaspreisindex als Marktelement noch geeignet ist, wird von Gerichten nicht einheitlich beurteilt. Deshalb ist es wichtig, die fachliche Begründung und die Transparenz der neuen Formel sauber zu dokumentieren."

Zusammengefasst: "Möglichst rechtssicher ist eine Umstellung dann, wenn Vertrag, AVB Fernwärmeverordnung und neue Klausel transparent zeigen, warum sie Kosten und Markt besser abbilden", sagt Lutsch. 

Bielefeld hält an der bisherigen Formel fest

Bei weitem nicht alle Kommunalversorger entscheiden sich frühzeitig für eine Abkehr vom Gaspreisindex. Die Stadtwerke Bielefeld haben zum 1. April 2027 eine Preiserhöhung ihres Fernwärmepreises angekündigt, allerdings ohne Anpassung der Preisklausel.

Zuletzt hatte Bielefeld die Preisklausel im Jahr 2023 angepasst. Ihre Bestandteile sind der Grundpreis (50 Prozent Fixanteil und 50 Prozent Lohnindex Energieversorgung) und der Arbeitspreis (40 Prozent Investitionsgüterindex, 30 Prozent Lohnindex Energieversorgung, 20 Prozent Wärmepreisindex und 10 Prozent EGIX [Gaspreisentwicklung]).

Eine Anpassung der Preisgleitklausel erfolge, sobald es "klarere und angepasste Vorgaben in Form einer überarbeiteten AVB Fernwärmeverordnung gibt", sagt Holger Mengedodt, Geschäftsbereichsleiter Wärme in Bielefeld. Diese Anpassung hätte dann aber höchstwahrscheinlich keine direkten Auswirkungen auf die Preishöhe, sondern nur auf die weitere Preisentwicklung ab dem Zeitpunkt der Einführung, fügt er hinzu.

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