Anfang 2026 zeigt die kommunale Wärmeplanung (KWP) in Deutschland ein zwiespältiges Bild. Zwar kommen die Planungen in den Kommunen sichtbar voran und erscheinen organisatorisch grundsätzlich beherrschbar. Doch bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die Umsetzung – also der Bau neuer und erweiterter Fernwärmenetze sowie der Ausbau regenerativer Wärmeerzeugung – zu einem milliardenschweren Engpass werden könnte.
Zunächst zu den Zahlen: Der KWP-Wärmewendeatlas (Datensatz "Status quo der KWP", Stand: Januar 2026) weist aus, dass von den 10.754 bewohnten Gemeinden 1033 ihre KWP als abgeschlossen gemeldet haben, 4635 sich im Prozess befinden und bei 5086 der Stand unbekannt ist. Letzteres dürfte vor allem kleinere Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern betreffen, die noch bis 2028 Zeit für die Erstellung haben.
| Status (bewohnte Gemeinden) | Anzahl | Anteil |
| abgeschlossen | 1033 | 9,6 % |
| im Prozess | 4635 | 43,1 % |
| Stand unbekannt | 5086 | 47,3 % |
Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) weist darauf hin, dass Konvoi- und Verbandskonstruktionen sowie heterogene Umsetzungen auf Landesebene die Transparenz erschweren. Teilweise liegen schlicht noch keine belastbaren, öffentlich zugänglichen Statusinformationen vor. Zugleich zeigt der Datensatz deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Einzelne Länder sind bereits deutlich weiter, etwa Baden-Württemberg mit einer vergleichsweise hohen Abschlussquote – plausibel auch aufgrund früherer landesrechtlicher Verpflichtungen.
Mehrere praktische Funktionen
In der Praxis erfüllen die Wärmepläne vor allem drei Funktionen:
Erstens dienen sie als zentrale Datengrundlage der Wärmewende vor Ort. Sie erfassen Gebäudestrukturen, bestehende Netze und Potenziale wie Abwärme, Geothermie oder Solarthermie und leiten daraus Zielpfade ab.
Zweitens bilden sie die infrastrukturelle Planungsgrundlage für Stadtwerke und Netzbetreiber – etwa für Netzausbau, Erzeugungsumstellung oder den Einsatz von Speichern, nicht als Einzelmaßnahme, sondern als programmatischer Bestandteil einer Gesamtstrategie.
Drittens strukturieren sie Kommunikation sowie Investitionsentscheidungen von Eigentümern und Wohnungswirtschaft – sowohl zeitlich als auch räumlich.
Rechtliche Konsequenz unklar
Problematisch ist jedoch, wie sich in den ersten Planungen zeigt, dass der Wärmeplan selbst keine rechtliche Außenwirkung entfaltet. Genau dies ist im begleitenden Wärmeplanungsgesetz (WPG) ausdrücklich festgelegt. Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) stuft die Wärmeplanung als rechtlich unverbindlich ein. Sie begründet für Bürger und Unternehmen weder Rechte noch Pflichten.
Das Hamburg Institut bewertet die Ausweisung von Wärmenetzgebieten – und nur diese können, einmal festgelegt, auch verbindlich sein – daher als rechtlich selbstständig in Bezug auf Satzung, Verordnung und Verwaltungsakt und nicht als integralen Bestandteil der KWP. Eine solche Ausweisung sollte nur dort erfolgen, wo ein Betreiber realistisch in der Lage ist, Anschlüsse herzustellen.
Diese Konstruktion führt zunächst einmal zu Verunsicherung. Zwar müssen Kommunen Wärmenetze – theoretisch auch Gasnetze, was jedoch kaum relevant sein dürfte – als Netzanschlussgebiete ausweisen und innerhalb festgelegter Fristen realisieren. Doch schon jetzt zeichnet sich ab, dass dies in vielen Fällen allein aus finanziellen Gründen schwer umsetzbar sein dürfte. Die Folge sind unsichere Zeitpläne und eine wenig komfortable Situation für Bürger und Unternehmen, die einen Anschluss an ein Wärmenetz erwägen.
Finanzierung unklar – und enorm
Die unklare Finanzierung betrifft vor allem die Umsetzung. Die Planungskosten bewegen sich – trotz personeller und datenseitiger Engpässe – noch in einer beherrschbaren Größenordnungen. Laut einer "KOWID"-Studie belaufen sich die Kosten für die erstmalige Erstellung der KWP bis 2028 auf rund 520 Millionen Euro. Der Bund entlastet Länder und Kommunen über einen befristeten Mechanismus (Umsatzsteueranteile), sodass die Planungsphase zumindest näherungsweise politisch gegenfinanziert ist.
In der Umsetzung zeigt sich jedoch eine andere Dimension. Allein für die Fernwärme beziffert Prognos den Investitionsbedarf für Ausbau und Dekarbonisierung bis 2030 auf 43,5 Milliarden Euro, bis 2045 auf 74,4 Milliarden Euro – für Netze, Speicher und neue Erzeugungsanlagen. Das erklärt, warum die "Gebietsausweisung" vielerorts zwar als starkes politisches Signal diskutiert, faktisch jedoch bislang nur zögerlich umgesetzt wird. Mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) steht zwar ein Förderinstrument zur Verfügung. In der Branche – etwa seitens des BDEW – wird dessen Umfang jedoch als nicht ausreichend bewertet.
Soziale Aspekte bislang kaum berücksichtigt
Die unklare Finanzierung berührt auch einen der drei Eckpunkte der Wärmewende: ihre Bezahlbarkeit und soziale Verträglichkeit.
Eine aktuelle Studie der Stiftung Klimaneutralität attestiert der kommunalen Wärmeplanung deutliche Defizite, insbesondere im Hinblick auf soziale Fragestellungen. Die analysierten Wärmepläne wiesen erhebliche Qualitätsunterschiede auf, seien vielfach unvollständig und nur eingeschränkt vergleichbar. Soziale Aspekte würden häufig nur am Rande berücksichtigt – etwa die Situation finanziell oder sozial benachteiligter Haushalte oder Kriterien für eine sozial ausgewogene Umsetzung.
Nach Ansicht der Autoren kann das Fehlen dieser Perspektiven die gesellschaftliche Akzeptanz beeinträchtigen und die praktische Umsetzung der Wärmewende erschweren. Die Studie empfiehlt daher, soziale und sozioökonomische Daten systematisch in die Wärmeplanung zu integrieren und die gesetzlichen Vorgaben entsprechend zu präzisieren.
Fazit
Unterm Strich lässt sich der Stand der KWP Anfang 2026 wie folgt zusammenfassen: In der Breite ist Deutschland bei der Mobilisierung – von Ausschreibungen über Datensammlung bis hin zu Szenarienentwicklung – aktiv. Ein kleinerer, aber wachsender Teil der Kommunen hat die Planung bereits formal abgeschlossen.
Der nächste Engpass zeichnet sich jedoch bereits ab: die Übersetzung der Pläne in investitionsfähige Programme – etwa konkrete Netzfahrpläne, Erzeugungsprojekte, Quartierslösungen – sowie eine tragfähige soziale Flankierung.
Im nächsten und letzten Beitrag dieser Serie wird es um einen Ausblick gehen: Wie entwickelt sich die KWP weiter, und welche neuen Regelungen greifen bereits in diesem Jahr?



