Eine Übertragung des Coronavirus über die öffentliche Trinkwasserversorgung ist nach derzeitigem Kenntnisstand höchst unwahrscheinlich. Das teilt der VKU in einer „Stellungnahme zu den Auswirkungen des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2)“ mit. Trinkwässer, die unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik gewonnen, aufbereitet und verteilt werden, sind laut Umweltbundesamt sehr gut gegen alle Viren, einschließlich Coronaviren, geschützt. Die Morphologie und chemische Struktur von SARS-CoV-2 ist anderen Coronaviren sehr ähnlich, bei denen in Untersuchungen gezeigt wurde, dass Wasser keinen relevanten Übertragungsweg darstellt.
Dabei spielt auch der hohe Automatisierungsgrad in der Wasserversorgung eine Rolle sowie die Vorgaben der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu einem hygienischen Umgang mit dem Trinkwasser in Deutschland. Deshalb sei auch bei einer Infektion des zuständigen Personals bei sachgerechtem Umgang nach aktuellem Kenntnisstand nicht von einem Risiko für die Weiterverteilung von Coronaviren mit dem Trinkwasser auszugehen, teilt der VKU mit.
Risiken des Abwassers
Was das Abwasser anbelangt, ist das Risiko einer direkten Übertragung von Coronaviren über den Stuhl infizierter Personen laut Umweltbundesamt gering. Bis heute sei kein Fall einer fäkal-oralen Übertragung des Virus bekannt. Das Robert-Koch-Institut stellt in seinem Steckbrief fest, dass bei Covid-19-Patienten zwar positive Stuhlproben identifiziert wurden. Für eine Ansteckung müssten die Viren vermehrungsfähig sein. Über einen Nachweis vermehrungsfähiger Viren im Stuhl wurde bisher lediglich in einer kleinen Studie berichtet.
Auch die Abfallentsorger sind von der Pandemie betroffen. Insbesondere viele erkrankte Fahrer oder erkrankte Mitarbeiter in den Entsorgungsanlagen wären eine Herausforderung, da sie sich nicht leicht ersetzen lassen. Um selbst in einem Quarantänefall die Funktionsfähigkeit von Müllheizkraftwerken aufrecht zu erhalten, empfiehlt der VKU, die Schichten physisch voneinander zu trennen.
Vorsorge für die Mitarbeiter
Sinnvoll sei auch, für ein Entsorgungsgebiet provisorisch zwei Betriebsstätten einzurichten, um Redundanzen zu schaffen und so zumindest die Hausmüll- und Bioabfallentsorgung sicherstellen zu können. Betriebskantinen, das Betriebsgelände und Betriebsgebäude sollten für externe Personen nicht mehr zugänglich sein, schlägt der Verband vor. Die Kundenberatung sollte ebenfalls nach Möglichkeit vom Homeoffice aus erfolgen.
Außerdem sollte eine Prioritätenliste für die Kernaufgaben mit Blick auf den Schutz der Bevölkerung vor Seuchen erstellt werden. Dazu zählt der Vorrang von dicht besiedelten vor dünn besiedelten Entsorgungsgebieten. Bei den Abfallarten soll zuerst der medizinische Abfall entsorgt werden, dann folgen in dieser Reihenfolge Bioabfall, Hausmüll, dann Papier und schließlich Sperrmüll, empfiehlt der VKU. Beim Leerungsturnus für Glas-, Plastik- und Dosen/Alu-Container könnten die Betriebe Änderungen vornehmen.
Abfall aus Quarantänebereich
Beim Umgang mit Haushaltsabfällen aus Quarantänebereichen sind die üblichen, hygienischen Vorsorgemaßnahmen bei der Sammlung und Entsorgung von Siedlungsabfällen der Abfallschlüsselnummer 20 03 01 zu beachten, da das Übertragungsrisiko im Rahmen der Abfallentsorgung auf Basis der bisherigen Erkenntnisse über das Virus als eher gering einzustufen ist. Im Einzelfall können die Gesundheitsämter darüber hinausgehende Maßnahmen zur separaten Erfassung und Entsorgung bestimmter Abfälle anordnen. Grundsätzlich wird auch die Übertragung über Lebensmittel oder andere Gegenstände als eher unwahrscheinlich eingestuft.
Gemäß des nationalen Pandemieplans sind Abfälle, die bei der Behandlung infizierter Personen anfallen, sowie Hygieneartikel, gebrauchte Schutzkleidung/-ausrüstung oder Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen etc. der Abfallschlüsselnummer 18 01 04 Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z. B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln). Dieser muss aber getrennt vom Siedlungsabfall entsorgt werden (siehe nationaler Pandemieplan Seite 27, Tabelle 4.2: Nicht-pharmazeutische infektionshygienische Maßnahmen/Influenzapandemie – medizinischer Bereich und Pflegebereich).
Die in vielen Städten und Kommunen geplanten Aufräum- und Frühjahrsputzaktionen, die vom VKU im Rahmen der europaweiten Kampagne „Let’s clean up Europe“ koordinierten werden, sollten gegebenenfalls in Abstimmung mit den zuständigen Behörden abgesagt werden. (hp)



