Abfallwirtschaft

ElektroG: Neue Regelung für Kabel & Leiter

Verlängerungskabel, Lichtschalter sowie sämtliche "passive" Elektrogeräte müssen künftig bei der Stiftung "Ear" registriert werden – vom 1. Mai an.
07.01.2019

Ab Frühjahr fallen auch alle Geräte, die "nur" Strom durchleiten, unter das ElektroG. Damit sind vor allem Kabel, Steckdosen und Stromschienen gemeint.

Was in zahlreichen EU-Ländern bereits auf der Tagesordnung steht, wird ab 1. Mai dieses Jahres auch in Deutschland umgesetzt. Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Ear) verpflichtet Hersteller, künftig auch zur Registrierung von sogenannten "passiven" Elektrogeräten.

Künftig müssen also alle Endgeräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 100 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1500 Volt ausgelegt sind, bei der Ear angemeldet werden. Betroffen sind vor allem Hersteller von Verlängerungskabeln, Lichtschaltern, Steckdosen oder Stromschienen.

Bauteile ausgenommen

Bislang fielen Geräte, die Strom nur durchleiten, nicht unter das Elektronikgerätegesetz (ElektroG) – nun strebt die Ear allerdings eine europaweite Harmonisierung der Gesetzeslage an und passt sich an diverse Nachbarstaaten an. Allerdings dürfte die Neuregelung auch den angepassten Sammelquoten im Elektronikbereich in die Hände spielen. Immerhin müssen seit Jahresbeginn 65 Prozent statt wie bislang 45 Prozent an Elektroschrott verwertet werden.

Laut Umweltbundesamt sei Deutschland von diesem Wert weit entfernt. In den vergangenen Jahren wurde das 45-Prozent-Ziel knapp geschafft. Von der Registrierungspflicht ausgenommen sind nach wie vor Bauteile wie beispielsweise Kabel als Meterware, Aderendhülsen und Ringkabelschuhe. (ls)