Abfallwirtschaft

Unliebsame Folgen des Online-Handels

Immer häufiger bleiben die kommunalen Entsorger auf den Kosten für die Mitleerung von Kartonagen sitzen, für die eigentlich die Dualen Systeme aufkommen müssten. Nun fordern sie eine Verschärfung der Regelungen, um zu ihrem Recht zu kommen.
14.04.2021

Kartonagen machen in der blauen Tonne mittlerweile einen Volumenanteil von ca. 70 Prozent aus.

Der Bundestag berät am Mittwoch über eine Novelle des Verpackungsgesetzes. Daran beteiligt sich auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und fordert in diesem Zusammenhang, einen Missstand um die Entsorgung der Online-Verpackungen zu beseitigen. Die Corona-Pandemie habe einen wirtschaftlichen Trend der letzten Jahre nochmals deutlich verstärkt: das rasante Wachstum des Online- bzw. Versandhandels, heißt es in einer Stellungnahme des VKU.

Dieser Trend führt bei den kommunalen Entsorgungsbetrieben zu Mehrkosten in Form von steigenden Sammelkosten für die Papierabfälle in der Papiertonne. Nach Untersuchungen des VKU machen Kartonagen inzwischen einen Volumenanteil von ca. 70 Prozent aus.

Weigerung der Dualen Systeme

„Zwar ist im geltenden Verpackungsgesetz bereits ein Instrument zur Beteiligung der Inverkehrbringer der Kartonagen an den Sammelkosten angelegt“, stellt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing fest. „In der Praxis scheitert dies jedoch zu häufig an der unnötig komplexen Konstruktion des Abstimmungsprozesses mit den Dualen Systemen.“
 
Duale Systeme und Kommunen müssen sich über die jeweiligen Anteile der Abfälle verständigen, für die sie finanziell verantwortlich sind. Die Dualen Systeme weigern sich jedoch seit Jahren, den Trend hin zu mehr Verpackungsmüll in der Papiertonne anzuerkennen.

Offene Forderungen

Die Folge: Viele Kommunen bekommen für die Mitentsorgung der Papierverpackungen keine oder nur eine unzureichende Kostenerstattung und die Abfallgebührenzahler subventionieren infolgedessen den Online-Handel. Nach einer aktuellen VKU-Umfrage haben ca. 40 Prozent der kommunalen Entsorgungsbetriebe noch unbeglichene Forderungen gegenüber den Systemen für die Papiersammlung aus den Jahren 2019 bzw. 2020. Obwohl dieser Zustand nicht rechtskonform ist, kann er von den Behörden nicht wirksam sanktioniert werden.

„Die Kommunen brauchen deshalb ein durchsetzbares Festsetzungsrecht für das Mitbenutzungsentgelt“, so der VKU-Chef weiter. Die aktuelle Novelle des Verpackungsgesetzes biete die Chance, dies jetzt zu regeln. „Wir plädieren daher dafür, das Verpackungsgesetz dahingehend anzupassen, dass die Kommunen das nach den Gebührenbemessungsgrundsätzen zu kalkulierende Mitbenutzungsentgelt auch einseitig festsetzen und einfordern können“, fordert Liebing  (hp)