Jedes zweite Altgerät landet unzulässlger Weise im Hausmüll, wird illegal entsorgt oder gar exportiert.

Jedes zweite Altgerät landet unzulässlger Weise im Hausmüll, wird illegal entsorgt oder gar exportiert.

Bild: © puckillustrations/AdobeStock

Während der Corona-Krise boomt der Online-Handel. Gerade jetzt bestellen besonders viele Verbraucher Elektrogeräte im Internet. Damit ausgediente Elektrogeräte nicht im Hausmüll oder der Umwelt landen, ist der Onlinehandel gesetzlich verpflichtet, diese praxistauglich und kostenfrei zurückzunehmen.

Dennoch musste die Deutsche Umwelthilfe (DUH) durch Klagen vor dem Landgericht Dresden gegen Cyberport (AZ 44 HK O 147/18) und vor dem Landgericht Ingolstadt gegen Saturn Online (AZ 2 HK O 1582/18) dieses Recht durchsetzen. Demnach müssen die genannten Unternehmen auch alte, ausgediente Energiesparlampen von Verbrauchern kostenfrei zurücknehmen und sie über diese Rückgabemöglichkeit informieren.

Vorschrift im Elektrogesetz

"Elektroschrott enthält oft giftige Schwermetalle und andere Schadstoffe. Trotzdem landet jedes zweite Altgerät unzulässig im Hausmüll, wird illegal verwertet oder exportiert. So werden Ressourcen verschwendet, Schadstoffe freigesetzt und die Gesundheit der Verbraucher gefährdet. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Onlinehändler, die immer mehr Elektrogeräte in Verkehr bringen, Verbrauchern eine kostenfreie und stationäre Rücknahme ausgedienter Produkte auch tatsächlich ermöglichen, wie es das Elektrogesetz vorschreibt", sagt die stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

Es könne nicht sein, dass gesetzliche Rücknahmepflichten eingeklagt werden müssen. Jetzt komme es darauf an, dass nicht nur Saturn und Cyberport die Rücknahme von Altlampen für Verbraucher möglichst einfach und umweltgerecht umsetzen, sondern alle Onlinehändler, die Elektrogeräte verkaufen.

Forderung nach mehr Kontrollen

Tests der DUH zeigen immer wieder erhebliche Probleme bei der Rücknahme von Elektroaltgeräten im Onlinehandel, aber auch in stationären Baumarktfilialen, Kaufhäusern und Elektromärkten. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband fordert deshalb die zuständigen Landesbehörden auf, die Rücknahme von Elektroschrott im Handel wirksamer zu kontrollieren und Verstöße zu sanktionieren.

Rechtsanwalt Roland Demleitner, der die DUH in der rechtlichen Auseinandersetzung mit Cyberport und Saturn Online vertrat, betont die Bedeutung der Urteile für den Verbraucherschutz: "Mit dem Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 21. Februar 2020 sowie dem Anerkenntnisurteil des Landgerichts Dresden vom 5. Dezember 2019 wurden nunmehr zwei weitere bedeutende Elektrofachhändler zur Einhaltung der Rücknahmepflichten nach dem Elektrogesetz verurteilt. Die Gerichte bestätigen damit, dass es sich bei dieser Rücknahmepflicht um eine wettbewerbsrelevante Marktverhaltensregelung handelt, die dem Schutz der Verbraucher dient."

Das Urteil des Landgerichts Ingolstadt ist noch nicht rechtskräftig. Saturn Online hat beim Oberlandesgericht München Berufung eingelegt. (hp)

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