Entsorgung

Bayern verbietet Kommunen die Verpackungssteuer

Die bayerische Staatsregierung will keine Verpackungssteuer – zu viel Bürokratie, zu wenig Ertrag, lautet das Argument. Die Rechtslage ist bundesweit uneinheitlich.
14.05.2025

Laut dem Bundesverfassungsgericht dient die Verpackungssteuer dem Ziel, Müll zu vermeiden.

Von Elwine Happ-Frank

Der Freistaat Bayern verbietet seinen Städten und Gemeinden, eine Verpackungssteuer einzuführen. Das hat das Kabinett beschlossen, wie Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann in München mitteilte.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Steuer im Januar 2025 als zulässig eingestuft. Bayern ist eines von fünf Bundesländern, in denen die Einführung einer Genehmigungspflicht auf Landesebene liegt. Die weiteren Länder sind Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Die Steuer "wollen wir nicht haben", sagte Herrmann. Es solle keine zusätzlichen Belastungen hinsichtlich Kosten und Verwaltungsaufwand für Bürger und Betriebe geben. Eine Verpackungssteuer stünde im Widerspruch zu dem Versprechen, Bürokratie abzubauen.

Gesetzentwurf angekündigt

Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) kündigte an, schnellstmöglich einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Einführung eines Verbots für Verpackungssteuern im Bayerischen Kommunalabgabengesetz vorzulegen. Laut Angaben der Deutschen Umwelthilfe fallen in Bayern jährlich mehr als 900 Millionen Einweg-Getränkebecher und 725 Millionen Essensverpackungen als Abfall an.

Die Grünen im bayerischen Landtag halten das Vorgehen der Staatsregierung für einen unnötigen Eingriff in die Eigenständigkeit der Kommunen. "Statt es den Städten und Gemeinden selbst zu überlassen, ob sie eine solche Steuer einführen wollen, haut die Söder-Regierung hier ein Verbot raus." Einnahmequellen würden verboten, gleichzeitig aber keine höhere finanzielle Unterstützung trotz Milliardenüberschusses gewährt.

Freiburg folgt dem Beispiel von Vorreiter Tübingen

Vorreiter bei dem Thema ist Tübingen – die Universitätsstadt hatte die Verpackungssteuer Anfang 2022 eingeführt. Tübingen erhebt eine Steuer von 50 Cent auf Einwegverpackungen wie Kaffeebecher, 50 Cent für Einweggeschirr wie Pommesschalen und 20 Cent auf Einwegbesteck. Dagegen hatte die Besitzerin einer McDonalds-Filiale geklagt. 

Nachdem das Bundesverfassungsgericht grünes Licht gegeben hat, folgt nun Freiburg dem Beispiel von Tübingen. Die Stadt führt zum 1. Januar kommenden Jahres eine Steuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke ein. Das entschied der Gemeinderat der Breisgaustadt mit der Mehrheit von Grünen und anderen Fraktionen und Listen.

Auch in Freiburg war die Entscheidung nicht unumstritten. Die Verwaltungsspitze mit dem parteilosen Oberbürgermeister Martin Horn sieht die Steuer hingegen als den falschen Weg, weil sie bei Bürgerinnen und Bürger Verdruss auslösen würde.

Freiburg orientiert sich eng am Tübinger Vorbild, um Rechtssicherheit zu schaffen, hieß es in einer Vorlage für den Gemeinderat. Das gilt auch für die Steuerbeträge. Als Einnahmen werden in Freiburg für das kommende Jahr 2,2 Millionen Euro veranschlagt. (mit dpa)