Bei einem Besuch der Deutschen Kleiderstiftung: Umweltbundesminister Carsten Schneider stellt Eckpunkte für das Textilgesetz vor.

Bei einem Besuch der Deutschen Kleiderstiftung: Umweltbundesminister Carsten Schneider stellt Eckpunkte für das Textilgesetz vor.

Bild: © Julia A. Simmons

Die Deutschen produzieren immer mehr Bekleidungs- und Textilmüll: 2023 waren es etwa zwei Kilogramm pro Person, insgesamt 175.000 Tonnen. Angetrieben wird diese Entwicklung von Fast-Fashion, also schnell produzierten Kleidungsstücken mit niedriger Qualität, die nur wenige Male getragen werden.  

Um diese Problematik zu kontern, legte das Bundesumweltministerium am Freitag Eckpunkte für ein Textilgesetz vor: Hersteller sollen künftig die volle Verantwortung für Sammlung, Sortierung und Recycling von Alttextilien übernehmen. Damit soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden.  

Ambitionen des Umweltministers 

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) sagte bei der Vorstellung der Eckpunkte: "Wir haben zu viel schlecht sortierte Kleidung von schlechter Qualität, die in den Sammelcontainern landet." Er wolle gegensteuern und die Textilunternehmen zu nachhaltigerer und umweltfreundlicherer Produktion motivieren. 

Angesproche auf mögliche Preissteigerungen entgegnete Schneider: "Die Kosten sind ja sowieso da, die Frage ist nur: Wer zahlt sie? Jetzt zahlt sie die Umwelt, jetzt zahlt sie die Allgemeinheit über Abgaben." Er sei der Meinung, dass die Produzenten diese Verantwortung übernehmen müssen. 

Schneider betonte die Rolle der Kommunen: Diese würden unter überfüllten Containern leiden. Das immer mehr Container aus von den Betreibern abgebaut würden, sei ebenfalls ein Herausforderung in vielen Regionen. Kommunen seien "die wichtigsten Partner" für sein Vorhaben. 

Was in den Eckpunkten steht 

Hersteller, Importeure oder Vertreiber von Textilprodukten sollen sich an einer sogenannten Organisation für Herstellerverantwortung beteiligen. So sollen sie alle anfallenden Kosten für die Sammlung, Beförderung, Sortierung und ordnungsgemäße Verwertung der Alttextilien tragen. Dafür sollen die Organisationen die bereits bestehenden Sammelstrukturen für Alttextilien nutzen. Die Eckpunkte sehen ein Verhältnis von mindestens einem Sammelcontainer pro 1000 Einwohner:innen vor.

Für öffentlich-rechtliche Entsorger ist eine Sonderrolle vorgesehen: Sie müssten Alttextilien von Bürgern zurücknehmen und sich einer Herstellerorganisation anschließen. Dieser würden sie die gesammelten Mengen zur Verwertung übergeben. Eine Eigenverwertung der Altkleider soll möglich bleiben. Entsorger könnten diese für jeweils ein Jahr erklären. Das Verfahren wird Optierung genannt.

Quoten und Beiträge 

Die Beiträge für die Hersteller sollen sich nach der in Verkehr gebrachten Menge von Produkten und nach ökologischen Kriterien wie etwa Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit oder Recycelbarkeit richten. Bei höherer Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit der Kleidungsstücke sänke der zu entrichtende Betrag.

Die Eckpunkte sehen eine Sammelquote von 70 Prozent vor. Ausschlaggebend ist dabei die Menge der Kleidung, die im Vorjahr von den Herstellern in Verkehr gebracht wurde. Zudem müssten 95 Prozent der gesammelten Alttextilien verwertet und 85 Prozent recycelt werden.  

Was Verbände zum Entwurf sagen 

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt das Eckpunktepapier. Er bewertet die Sonderrolle für die kommunalen Entsorger positiv: Sie könnten frei entscheiden, mit welcher Herstellerorganisation sie zusammenarbeiten wollen: "So können sie das Angebot wählen, das am besten zu ihren regionalen Strukturen und Kosten passt." Die Möglichkeit der Optierung sichere Handlungsspielräume und verhindere eine Marktbeherrschung von wenigen Herstellerorganisationen. 

Kritik äußert der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie. Die eigentlichen Probleme, wie etwa "Ultra-Fast-Fashion aus dem Ausland", würden nicht angegangen. Hauptgeschäftsführer Uwe Mazura befürchtet finanzielle Belastungen für deutsche Unternehmen, die für Abfälle zahlen müssten, die durch Importe entstehen. Letztendlich würden Verbraucher:innen für die Folgekosten der Fast-Fashion-Industrie zahlen, ohne dass dadurch die "die Müllberge in Ghana oder der Atacama Wüste" schrumpfen würden. 

Skepsis auch von Grünen 

Julia Schneider, Bundestagsabgeordnete von den Grünen, äußerte Zweifel an der Effektivität der Maßnahmen. Eine Anpassung in RIchtung Nachhaltikgeit bleibe unverbindlich, was zu einem Unterbietungswettbewerb zwischen Herstellerorganisationen führen könne. Anreize für nachhaltige Textilien würden so verpuffen.  

Die Sammelquote von 70 Prozent wirke ambitionslos: "Vor der aktuellen Krise der Sammelinfrastruktur lag die Erfassungsquote bereits bei 64 Prozent." Ihr fehle außerdem eine rechtliche Definition von Fast-Fashion. Zudem komme das Gesetz zu spät: Die Sammelinfrastruktur kollabiere bereits, mit Containerabbau und Insolvenzen. 

Wie es weitergeht

Bis zum 24. April 2026 besthet noch die Möglichkeit für Interessenverbäde zu dem Entwurf Stellung zunehmen. Schneider geht von einem Kabinettsbeschluss Ende des Jahres aus. Bis dahin sollen alle relevanten Interessen angehört und berücksichtigt werden. 

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