Biomüll darf in Zukunft maximal einen Anteil von 0,5 Prozent Plastik enthalten.

Biomüll darf in Zukunft maximal einen Anteil von 0,5 Prozent Plastik enthalten.

Bild: © AdobeStock/Lettas

Der Bundesrat hat am Freitag die Novelle der Bioabfallverordnung beschlossen. Der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf war schon angesichts der Verabschiedung im Bundestag in der Branche auf große Zustimmung gestoßen, so auch beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Ein Kernpunkt der Neuerungen war dabei eine Obergrenze von maximal 0,5 Prozent Plastikanteil, den der Biomüll vor der Weiterverarbeitung enthalten darf.

„Wir begrüßen ausdrücklich das Ziel der Verordnungsnovelle, den Kunststoffeintrag in die Umwelt zu reduzieren“, sagte Patrick Hasenkamp, VKU-Vizepräsident und Leiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster. Und erklärte: „Wir brauchen mehr Bioabfall mit weniger Plastik.“ Grundvoraussetzung für die Herstellung etwa von hochwertiger Bio-Komposterde seien möglichst sortenreine Bioabfälle idealerweise ohne Fremdstoffe.

Streitpunkt Bio-Kunststoff

Ein Streitpunkt waren sogenannte kompostierbare Kunststoffe. „Viele solcher neuen ,Bio-Kunststoff’-Produkte wie Verpackungen, Kaffeekapseln oder Sammeltüten gelten laut Aufdruck zwar als biologisch abbaubar", sagte Hasenkamp. Bei genauem Hinsehen erfüllten sie diese Vorgabe aber nicht bzw. zersetzten sich zu langsam. Sie störten daher den Prozess in den Bioabfall-Behandlungsanlagen und verursachten zusätzlichen Aufwand. Zertifizierte kompostierbare Bioabfall-Beutel sind aber laut der Novelle erlaubt.

Der VKU begrüßte, dass nun Fremdstoffe im Biomüll verringert und damit die Vermarktungsfähigkeit des Bioabfallkomposts verbessert wird. „Das bedeutet für uns als kommunale Entsorger und Verwerter von Bioabfällen in der Praxis aber auch, dass wir Biotonnen verstärkt auf Fehlwürfe kontrollieren werden“, kündigte Hasenkamp an. Dies könne für die Bürger die Folge haben, dass mit Plastik verunreinigte Biotonnen stehen gelassen bzw. mit der teureren Restmüllabfuhr entsorgt werden müssen. (hp)

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