Wie schon in den Vorjahren weist auch der aktuelle Vergleich der Abfall- und Abwassergebühren in Nordrhein-Westfalen des Steuerzahlerbundes (BdSt) NRW eine riesige Spannbreite auf. Die Abfall-Jahresgebühr für einen Vier-Personen-Musterhaushalt ist mit knapp 163 Euro weiterhin in Kaarst am günstigsten und – ebenfalls wieder – in Münster mit rund 686 Euro am teuersten, berechnet auf jeweils 120 Liter Rest- und Biomüll, der alle 14 Tage abgeholt wird, inklusive Papierabfall in haushaltsüblichen Mengen.
Beim Abwasser bleibt der langjährige Spitzenreiter in der Liste der günstigsten Kommunen, Reken im Kreis Borken, mit gut 287 Euro Jahresgebühr weiterhin auf Platz 1. Dagegen muss im Eifelstädtchen Monschau mit 1356 Euro fast fünf Mal mehr berappt werden.
Unterschiedliche Voraussetzungen in den Kommunen
Im Landesdurchschnitt musste ein Vier-Personen-Musterhaushalt für die Abwasserentsorgung nach Berechnungen des BdSt rund 743 Euro Jahresgebühr aufbringen. Das sind im Vergleich zum Jahr 2021 ein Prozent oder sechs Euro mehr. Der Städte- und Gemeindebund hält die Gebührenvergleiche wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen in den Kommunen für nicht belastbar.
Der BdSt hat dagegen auf hohe Einsparpotenziale bei der Müllentsorgung hingewiesen. Durch Abfallvermeidung, konsequente Mülltrennung, kleinere Tonnen und Verzicht auf wöchentliche Leerung ließen sich einige Hundert Euro jährlich sparen, rechnete der Landesvorsitzende, Rik Steinheuer, am Donnerstag bei der Vorlage des aktuellen Gebührenvergleichs vor.
Umstellung der Tonnenleerung
Mit rund 382 Euro jährlich zahle im Landesdurchschnitt ein Vier-Personen-Musterhalt, der seine Restmülltonne wöchentlich leeren lasse, am meisten. Die 14-tägige Abfuhr koste im Schnitt 278 Euro, die vierwöchentliche 214 Euro.
Ein Haushalt, der zusätzlich konsequent Müll vermeide und trenne, könnte beim gleichen Abfuhrturnus, aber mit einer kleinen Restmülltonne sogar auf nur rund 176 statt über 418 Euro kommen, rechnete Steinheuer am Beispiel der Gebührensätze in Essen vor. Im Landesdurchschnitt seien die Abfallgebühren für Privathaushalte im Vergleich zum Vorjahr je nach Abfuhrturnus um zwei bis drei Prozent gestiegen.
Rückzahlungen für Abwassergebühren
Ein Hindernis bei der Gebührensenkung sei, dass die Kommunen in ihren Satzungen Mindestmengen für bestimmte Abfallarten festlegen können, die wiederum die Haushalte an bestimmte Tonnengrößen binden. So biete etwa Gütersloh fünf Liter als Mindestrestmüll-Gefäßvolumen an, in Köln seien es hingegen 20 Liter, berichtete Steinheuer. Er forderte die Kommunen auf, weitgehend Wahlfreiheit bei Tonnengrößen und Abfuhrturnus zuzulassen. Dies spare Geld und würde einen Anreiz zur Müllvermeidung und -trennung setzen, erklärte er.
Als Konsequenz aus dem Gerichtsurteil zum Fall Oer-Erkenschwick forderte der Steuerzahlerbund alle Kommunen auf, zu überprüfen, ob ihre Bürger in den vergangenen Jahren überhöhte Abwassergebühren zahlen mussten. In allen Fällen sollte es Rückerstattungen für jeden Betroffenen geben – nicht nur für diejenigen, die vorsorglich Widerspruch gegen ihren Bescheid eingelegt hätten, so Steinheuer.
Bislang keine Erstattungen
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hatte im vergangenen Monat in einem Musterverfahren gegen die Stadt Oer-Erkenschwick festgestellt, dass die Abwassergebühren dort zu hoch kalkuliert worden seien. Dabei sei mit einem zu hohen Zinssatz gearbeitet und der Inflationsausgleich doppelt berechnet worden. Landesweit hat das Urteil in den Kommunen für viele Fragezeichen gesorgt.
Nach Angaben des Rechtsanwalts des BdSt, Wilhelm Achelpöhler, hat bislang niemand – auch nicht die Bürger aus Oer-Erkenschwick, die vorsorglich Widerspruch gegen ihren Bescheid eingelegt hätten – Erstattungen erhalten. Aus diesem Grund strebe der BdSt an, über ein Normenkontrollverfahren vor dem OVG die Gültigkeit örtlicher Abwassergebührensatzungen anhand geeigneter Fälle überprüfen zu lassen. Gebührenzahler mit offenen Widerspruchs- oder Klageverfahren gegen einen Bescheid für das Jahr 2022 könnten sich dafür beim BdSt melden.
Neuer Rechtsrahmen für die Abwasserwirtschaft
Der Städte- und Gemeindebund NRW versicherte, die Kommunen hätten sich immer an die Rechtsprechung gehalten und würden dies auch weiterhin tun. «Dass das Gericht nun nach 28 Jahren seine Auffassung geändert und neue Kriterien für die Berechnung aufgestellt hat, bereitet den Kommunen wenig Freude und viel Arbeit», stellte der Hauptgeschäftsführer des Landesverbands, Christof Sommer, fest. Aktuell würden die Kalkulationen überprüft und, soweit erforderlich, angepasst.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) betonte, da gegen das Urteil Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt worden sei, könne erst nach Beendigung des Verfahrens rechtskräftig über Rückzahlungsansprüche entschieden werden. Der Verband begrüßte zudem die Ankündigung im schwarz-grünen Koalitionsvertrag, einen Rechtsrahmen zu schaffen, «um auch in Zukunft eine nachhaltige Abwasserwirtschaft finanzierbar zu gestalten». (dpa/hp)



