Blick auf eine Biogasanlage. Die Bundesregierung will die THG-Quote reformieren. (Symbolbild)

Blick auf eine Biogasanlage. Die Bundesregierung will die THG-Quote reformieren. (Symbolbild)

Bild: © Viskom HSE

Die geplante Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) sorgt für erhebliche Kontroversen. In einer Anhörung des Umweltausschusses zum Gesetzentwurf der Bundesregierung am Mittwoch bewerteten Sachverständige die vorgesehene Anhebung der Quote bis 2040 auf 59 Prozent höchst unterschiedlich. Neben der Höhe der Quote rückte insbesondere die geplante Abschaffung der Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe ab dem 1. Januar 2026 in den Mittelpunkt der Debatte.

Die THG-Quote ist das zentrale Instrument zur Emissionsminderung im Verkehrssektor. Mineralölunternehmen müssen einen bestimmten Prozentsatz ihrer Treibhausgasemissionen mindern. Erfüllt werden kann die Quote unter anderem durch nachhaltige Biokraftstoffe, erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs (RFNBO) oder durch die Anrechnung von Strom im Verkehr – etwa aus der Elektromobilität.

Biokraftstoffbranche warnt vor Investitionsrisiken

Vertreter der Biokraftstoffbranche forderten ein höheres Ambitionsniveau bereits ab 2027, um den bestehenden Überhang an THG-Zertifikaten abzubauen. Der Geschäftsführer des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB), Elmar Baumann, sprach sich dafür aus, die Quote im Jahr 2027 auf das Niveau von 2028 anzuheben. Hintergrund ist eine Übererfüllung in den vergangenen Jahren, die unter anderem auf großzügige Anrechnungsregeln zurückgeführt wird.

Der Biogasrat+ e. V. kritisierte hingegen die geplante Streichung der Doppelanrechnung für fortschrittliche erneuerbare Biokraftstoffe wie Bio-LNG und Bio-CNG, also Biomethan aus nachhaltigen Abfall- und Reststoffen. Die doppelte Anrechenbarkeit sei europarechtlich in der Erneuerbaren-Richtlinie RED III vorgesehen und für heimische Produzenten entscheidend für Investitions- und Planungssicherheit. Zudem verwies der Verband auf Aspekte der Versorgungssicherheit und regionale Wertschöpfung.

Auch aus Sicht des Branchenverbandes für synthetische Kraftstoffe, "eFuel Alliance", setzt der Entwurf zwar wichtige Signale, etwa durch die Einführung einer RFNBO-Unterquote, bleibe insgesamt aber zu wenig ambitioniert. RFNBOs sind erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs, etwa grüner Wasserstoff oder grünes Ammoniak. Der Verband fordert darüber hinaus einen deutlich höherer Anteil synthetischer Kraftstoffe bereits bis 2030.

Umweltverbände lehnen Anhebung ab

Deutlich kritischer äußerten sich Umweltorganisationen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sprach sich gegen eine weitere Anhebung der Quote aus und forderte stattdessen eine stärkere Fokussierung auf direkte Elektrifizierung. Auch der Naturschutzbund Deutschland (NABU) sieht die Quote in ihrer jetzigen Ausgestaltung als klimapolitisch problematisch an, da klimaschädliche Erfüllungsoptionen weiterhin anrechenbar seien. Beide Organisationen plädierten für einen Ausschluss bestimmter Agrokraftstoffe, wie etwa Biodiesel aus Soja.

Die Umweltorganisation Transport & Environment Deutschland warnte zudem vor erheblichen Preiswirkungen. Der Gesetzentwurf könne die Kraftstoffpreise deutlich erhöhen und schreibe den Einsatz knapper erneuerbarer Kraftstoffe im Straßenverkehr vor, obwohl deren Nutzung in Luft- und Seeverkehr aus Klimaschutzsicht dringlicher sei.

Bedeutung für Stadtwerke und Elektromobilität

Für kommunale Versorger ist die Ausgestaltung der THG-Quote in mehrfacher Hinsicht relevant. Stadtwerke erzielen meist Erlöse aus der Anrechnung von Strom für Elektrofahrzeuge – sowohl aus öffentlicher Ladeinfrastruktur als auch aus privaten Ladepunkten. Der aktuelle Entwurf sieht jedoch strengere Vorgaben zu Quote und Multiplikatoren vor.

Sollte die Anrechnung von Strom im Straßenverkehr nicht ausgeweitet oder die Berechnungsfaktoren angepasst werden, könnten die erzielbaren Einnahmen aus Ladeinfrastrukturprojekten sinken. Das wirkt sich direkt auf die Wirtschaftlichkeit von Investitionen in öffentliche und private Ladeinfrastruktur aus und erhöht die Planungsunsicherheit für kommunale Energieversorger.

Zugleich betreiben viele kommunale Unternehmen Biomethan- oder Bio-CNG-Anlagen oder setzen entsprechende Kraftstoffe im ÖPNV ein. Eine Abschaffung der Doppelanrechnung könnte die Wirtschaftlichkeit solcher Projekte beeinflussen. Auch die Frage, ob und in welchem Umfang Bahnstrom künftig anrechenbar wird, wurde in der Anhörung thematisiert.

Betrug soll verhindert werden

Der Gesetzentwurf sieht neben der Fortschreibung der Quote bis 2040 auch verschärfte Vorgaben zur Betrugsprävention und Zertifizierung vor. Vertreter der Industrie und Mineralölwirtschaft begrüßten grundsätzlich mehr Planbarkeit, mahnten jedoch verlässliche Übergangsregelungen ohne rückwirkende Eingriffe an.

Das weitere parlamentarische Verfahren dürfte zeigen, ob die Bundesregierung an der Streichung der Doppelanrechnung festhält oder im Sinne der betroffenen Branchen nachjustiert. Klar ist bereits jetzt: Die Reform der THG-Quote entscheidet nicht nur über Klimaziele im Verkehr, sondern auch über Investitionspfade in Biokraftstoffe, synthetische Kraftstoffe und Elektromobilität.

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