Die Biogasbranche übt harte Kritik an den Regierungsplänen zur THG-Quote. (Symbolbild)

Die Biogasbranche übt harte Kritik an den Regierungsplänen zur THG-Quote. (Symbolbild)

Bild: © AIGen/Adobestock (generiert mit KI)

Mit dem Kabinettsbeschluss zum Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) hat die Bundesregierung einen zentralen Schritt zur Umsetzung der europäischen Erneuerbaren-Richtlinie RED III gemacht. Der Entwurf schreibt die Minderungsverpflichtung bei Kraftstoffen bis 2040 fort und hebt sie schrittweise auf 59 Prozent an – rechnerisch rund 62 Prozent erneuerbare Energien im Verkehrssektor.

Zugleich werden erstmals eigene Quoten für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) eingeführt; sie sollen bis 2040 auf acht Prozent steigen. Strengere Regeln zur Betrugsprävention, darunter verpflichtende Vor-Ort-Kontrollen, sollen den lange kritisierten Missbrauch im THG-Quotenhandel eindämmen. Zudem wird die Anrechnung von Palmöl und sogenanntem Palmölmühlenabwasser (POME) beendet.

Strittiger Wegfall der Doppelanrechnung

Besonders scharf reagiert die Bioenergiebranche auf den Wegfall der Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe bereits ab 2026. Verbände wie der Biogasrat+ sprechen von einer massiven Benachteiligung heimischer Erzeuger und warnen vor Investitionsstopps und gefährdeten Geschäftsmodellen – insbesondere für Biomethan und Bio-LNG, die nachweislich hohe Treibhausgaseinsparungen aufweisen.

Der Wegfall könne bestehende Investitionen entwerten und verstoße gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes, so die Kritik. Auch der Gasverband Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft erkennt zwar Fortschritte bei Regulierung und Betrugsbekämpfung, hält aber die Streichung der Doppelanrechnung für riskant, da sie die einzige marktreife Alternative im Schwerlastverkehr unter Druck setzen könnte.

Eine gegenteilige Perspektive kommt etwa von der "Initiative Klimabetrug Stoppen", die seit Langem schärfere Kontrollen und ein Durchgreifen gegen falsch deklarierte Importe fordert. Für sie stellt der Entwurf einen überfälligen Schritt dar – allerdings mit der Erwartung, das parlamentarische Verfahren nun "so schnell wie möglich" abzuschließen. Verzögerungen der letzten Monate hätten die Branche verunsichert, weshalb ein rückwirkendes Inkrafttreten Anfang 2026 essenziell sei.

Höhe der Quote bis 2040

Auch aus der Automobilindustrie kommt differenziertes Feedback. Der VDA begrüßt die langfristige Fortschreibung der Quote als Grundlage für Investitionen, kritisiert jedoch das Ambitionsniveau: 59 Prozent THG-Minderung im Jahr 2040 reichten nicht aus, um Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Die Branche fordert daher eine deutlich steilere Zielkurve und höhere Anreize für strombasierten Wasserstoff und E-Fuels. Positiv bewertet sie die Anhebung der RFNBO-Unterquote sowie die Stabilität bei Obergrenzen für konventionelle Biokraftstoffe.

Umweltverbände wiederum sehen in dem Entwurf ein verpasstes Potenzial für echten Klimaschutz. Die Deutsche Umwelthilfe warnt vor Fehlanreizen: Sojaölbasierte Biokraftstoffe blieben weiterhin anrechenbar, obwohl sie mit Abholzung und sozialen Risiken verbunden seien. Zudem kritisiert sie die stärkere Rolle von Wasserstoff in Raffinerien und die aus ihrer Sicht nachlassende Förderung der Elektromobilität.

Die Doppelanrechnung wird im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren vermutlich zum zentralen Konflikt werden – hier kollidieren berechtigte Investitionserwartungen mit klimapolitischer Stringenz. Die Regelungen sollen nach Vorstellung der Bundesregierung rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Ob das klappt, ist offen.

Unklar ist zudem, inwieweit die geplanten Maßnahmen dazu beitragen, den Hochlauf von grünem Wasserstoff voranzutreiben. Die Anrechnung von grünem Wasserstoff auf die THG-Quote soll dazu führen, die Einführung des Brennstoffs im Verkehrsbereich zu erleichtern. Der zuständige Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Bernhard Kluttig, hatte sich kürzlich optimistisch bezüglich der Wirksamkeit des Instruments geäußert.

Entwurf: Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Quotenpfad bis 2040:
Die THG-Minderungsverpflichtung steigt bis 2040 schrittweise auf 59 Prozent. Das entspricht einem rechnerischen Anteil von rund 62 Prozent erneuerbaren Energien im Verkehrssektor. Damit liegt Deutschland leicht über den EU-Mindestvorgaben, aber unter dem Ambitionsniveau vieler Industrieverbände.

Eigene Quote für RFNBO:
Erstmals wird eine allgemeine Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) eingeführt – darunter grüner Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe. Die Unterquote wird bis 2040 auf 8 Prozent angehoben. Die Unterquote für RFNBO soll 2026 bei 0,1 Prozent starten.

Fortschrittliche Biokraftstoffe:
Die Unterquote steigt zwar, gleichzeitig entfällt ab 2026 die bisherige Doppelanrechnung – also einer Anrechnung etwa für die THG-Quote sowie gleichzeitig im Rahmen des europäischen Emissionshandels. Dies ist einer der umstrittensten Punkte, da die zweifache Anrechenbarkeit bisher ein zentrales Geschäftsmodell etwa von Biomethan- und Bio-LNG-Erzeugern war. Allerdings soll die Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe von 2 Prozent im Jahr 2026 auf 8 Prozent im Jahr 2040 steigen.

Betrugsprävention:
Erneuerbare Kraftstoffe dürfen künftig nur noch angerechnet werden, wenn Vor-Ort-Kontrollen durch staatliche Kontrolleure möglich sind. Maßnahmen gegen falsch deklarierte Importe waren im Vorfeld von nahezu allen Marktparteien gefordert worden. Die Regel gilt allerdings erst ab 2027 – nicht sofort ab 2026.

Palmöl und POME ausgeschlossen:
Die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Palmöl und Palmöl-Abfallstoffen (POME) wird beendet – ein weiterer Schritt zur Eindämmung von Rohstoffen, die mit einem hohen Risiko verbunden sind, den Anbau von Nahrungsmitteln zu verdrängen.

Zum Gesetzesentwurf


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