Die Umsetzung der EU-Richtlinie für Entgelttransparenz lässt auf sich warten.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie für Entgelttransparenz lässt auf sich warten.

Bild: © Andrey Popov/AdobeStock

Deutschland wird die EU-Richtlinie für Entgelttransparenz nicht fristgerecht zum 7. Juni umsetzen können. Das bestätigte eine Sprecherin des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) auf Anfrage der ZFK.

Zu den Gründen führt das Ministerium an, dass zwar alle Vorbereitungen getroffen seien, um das Gesetzgebungsverfahren einzuleiten, "es sind aber noch weitere Abstimmungen notwendig, sodass wir die Frist zur Umsetzung Anfang Juni nicht einhalten werden".

Gender Pay Gap von 16 Prozent

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verspricht Gleichberechtigung bei Gehältern und verpflichtet die Mitgliedstaaten zu einer umfassenden Reform ihrer Entgelttransparenz-Gesetzgebung. Laut dem Statistischen Bundesamt lag die sogenannte geschlechtsspezifische Lohnlücke in Deutschland letztes Jahr unverändert bei 16 Prozent.

Männer verzeichneten damit bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchschnittlich weitaus höhere Stundenlöhne – ein Manko, das die neue EU-Regelung beheben soll. Den sogenannten "Gender Gap Arbeitsmarkt", bei dem darüber hinaus auch Unterschiede in der bezahlten monatlichen Arbeitszeit sowie der Erwerbsbeteiligung einbezogen werden, bezifferte man sogar mit 37 Prozent.

Das ist bei komplexeren Materien im europäischen Kontext bedauerlich, aber nicht ungewöhnlich.

"Die Bundesregierung teilt das Ziel der Entgeltgleichheit. Das soll auch durch die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie erreicht werden, die wir aufs Notwendige beschränkt, möglichst bürokratiearm und wirksam umsetzen wollen", erklärte die Ministeriumssprecherin.

Zur zeitlichen Verschiebung der Richtlinienumsetzung sagte die Sprecherin: "Das ist bei komplexeren Materien im europäischen Kontext bedauerlich, aber nicht ungewöhnlich." Man verfahre dabei genauso wie die meisten europäischen Staaten.

Inkrafttreten für Anfang 2027 geplant

Vor dem Hintergrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage plane man, den Fahrplan für die gesetzliche Umsetzung "maßvoll nach hinten" zu verschieben. "Berichtspflicht und Auskunftsanspruch sollen erstmals zum Juni 2028 fällig werden; das Inkrafttreten ist für Anfang 2027 geplant", so das Ministerium.

"Damit tragen wir einerseits Sorgen aus der Wirtschaft Rechnung und schaffen andererseits für Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit: mit klaren Regelungen, einem festen Zeitplan und angemessener Zeit zur Vorbereitung."

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