Mit dem Schnellladegesetz möchte das Bundesverkehrsministerium den Ausbau der Ladestruktur staatlich vorantreiben. Ein sinnvoller Ansatz zur Förderung des Markthochlaufs der E—Mobilität?
Ja, der Gesetzentwurf geht grundsätzlich in die richtige Richtung, auch wenn noch viele Fragen offen sind. Wir brauchen ein Ladeinfrastruktur-Rückgrat für die Mittel- und Langstrecke. Mit dem Ansatz des Gesetzes erkennt die Regierung an, dass bisher kein funktionierendes Geschäftsmodell hinter dem Ausbau der Ladeinfrastruktur steckt und dass wir gerade für den Ausbau von besonders kostenintensiven Schnellladehubs eine andere Struktur benötigen. Allerdings muss ich trotz grundsätzlicher Zustimmung folgende Einschränkung abgeben: Die Klärung vieler Detailfragen wird in Verordnungen verschoben. Auf diese Details wird es am Ende aber ankommen. Deswegen ist wichtig, dass das Verkehrsministerium die Branche frühzeitig einbindet und nicht, wie bei diesem Gesetz, eine Verbändeanhörung quasi zwischen Weihnachten und Neujahr durchführt. Das wird diesem wichtigen Thema nicht gerecht.
Was sind Ihre Forderungen an die Bundesregierung und den Gesetzgeber? Wo sollte an der vorgesehenen Regelung nachgebessert werden?
Es bestehen einige offenen Fragen, die jetzt zügig mit der Branche abgestimmt werden müssen. So muss zwar die Infrastruktur, nicht aber der Ladestrom selbst subventioniert werden. Sonst hängen wir für immer in der Förderspirale. Das wollen wir nicht und das ist insbesondere mit Blick auf bestehende Schnellladepunkte, aber auch künftige Ladepunkte, die außerhalb dieses Programms errichtet werden, wichtig. Ladeinfrastruktur in der hier geforderten neuen Qualität erfordert hohen finanziellen und organisatorischen Aufwand, der refinanziert werden muss. Deswegen sind die Kosten für Ladestrom auch nicht mit denen von Haushaltsstrom vergleichbar. Zugleich darf es nicht zu einem ruinösen subventionierten Wettbewerb zur bereits aufgebauten Ladeinfrastruktur kommen. Hier sind gerade die kommunalen Unternehmen in Vorleistung gegangen. Jede zweite öffentlich zugängliche Ladesäule ist kommunal. Das darf nicht entwertet werden. Und: wir müssen aufpassen, dass keine neuen Monopolstrukturen entstehen. Deswegen ist es wichtig, dass wir tatsächlich Wettbewerb in den Ausschreibungen haben. Dafür muss die Bundesregierung sorgen.
Können Stadtwerke von der neuen Regelung profitieren?
Neben den Regelungen hängt das auch von der Bereitschaft der Stadtwerke ab, sich an den Ausschreibungen um die Schnellladestandorte zu beteiligen. Wir hören, dass bundesweit zehn Gebietslose definiert werden sollen, die auch über Ländergrenzen hinweg reichen werden. Damit ist klar: Es werden hohe Anforderungen an Bewerber gestellt, die einzelne Stadtwerke allein wohl nur schwer erfüllen können. Hier muss es tragfähige Konzepte geben, damit Stadtwerke teilhaben können. Die Vorteile der Stadtwerke beim Ausbau der Schnellladestandorte liegen auf der Hand: Sie haben große Erfahrungen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur, sind vor Ort verankert und bestens vernetzt und kennen sich mit Kooperationen aus. Für den VKU kann ich versprechen: Wir unterstützen und beraten unsere Mitgliedsunternehmen hier gerne.
Die Fragen stellte Hans-Christoph Neidlein



