Die Umstellung der Firmenflotten auf Elektromobilität ist eine Chance, die Emissionen des Straßenverkehrs zu reduzieren.

Die Umstellung der Firmenflotten auf Elektromobilität ist eine Chance, die Emissionen des Straßenverkehrs zu reduzieren.

Bild: © Dana-Kenedy/stock.adobe.com

Das Bundesverkehrsministerium fördert künftig den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge. „Wir wollen Unternehmen und Kommunen den Umstieg auf eine klimafreundliche Flotte erleichtern“, sagt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. „Deshalb sorgen wir jetzt für komfortable Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz.“

Mittel gibt es für den Erwerb und die Errichtung einer neuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestation inklusive des Netzanschlusses. Die Ladeinfrastruktur muss sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind.

Maximal 900 Euro pro Ladepunkt

Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 900 Euro pro Ladepunkt. Es werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt berücksichtigt.

Anträge für die Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ können ab dem 23. November über das Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden. (wa)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper