Neue Entwicklung bei der geplanten Überarbeitung der sogenannten THG-Quote, mit der die Politik Treibhausgase im Verkehr mindern und erneuerbare Kraftstoffe wie Strom fördern will. Erste Referentenentwürfe ließen darauf hoffen, dass sich der Handel mit entsprechenden THG-Zertifikaten künftig auch für Stadtwerke lohnt, die nur einige öffentliche Ladepunkte haben.
Inzwischen gebe es eine Einigung in der Ressortabstimmung zwischen den Bundesministerien, teilt das auf THG-Quoten spezialisierte Start-up Greentrax mit. Demnach werde bis 2030 eine Quote von 22 Prozent festgelegt. Heißt: Strom für Elektromobilität soll nun im Vergleich zu anderen Kraftstoffen dreifach auf vermiedene THG-Emissionen angerechnet werden. In früheren Referententwürfen war eine vierfache Anrechnung vorgesehen.
"Wichtiger Schritt für Energiewende"
"Die Mehrfachanrechnung ist dennoch ein wichtiger Schritt für die Energiewende im Verkehr", urteilt Greentrax-Geschäftsführer Benedikt Kirpes. Allerdings seien Details zur Umsetzung auf Verordnungsebene noch offen. Ungeklärt sei beispielsweise, wie sich die Stromqualität, insbesondere der Anteil der erneuerbaren Energien, auf die Anrechnung auswirken solle.
Bislang verdienen Energieversorger im Rahmen der THG-Quote pro Kilowattstunde E-Auto-Strom zwischen zwei und vier Cent. Diese Summe dürfte mit der Novellierung deutlich steigen. (ab)
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