E-Mobilität

EU-weit alle 60 Kilometer eine Ladesäule

Kompromiss von Europaparlament und EU-Staaten: Die geplante Pflicht zur Kartenzahlung an Ladesäulen wird entschärft
28.03.2023

Auf wichtigen Straßen in ganz Europa soll es mindestens alle 60 Kilometer eine Lademöglichkeit geben.

Autofahrerinnen und Autofahrer sollen entlang der wichtigsten Verkehrsachsen der EU in den kommenden Jahren mindestens alle 60 Kilometer eine Ladesäule mit hoher Leistung finden können. Außerdem wird die geplante Pflicht zur Kartenzahlung an Ladesäulen entschärft. Das sieht der Kompromiss von EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten zur Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Alternative Fuel Infrastructure Regulation, AFIR) vor. Außerdem sollen alle 200 Kilometer Tankmöglichkeiten für Wasserstoff entstehen.

Nutzer von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben müssen einfach und bequem an Auflade- oder Tankstellen bezahlen können, teilt das EU-Parlament zum Kompromiss mit. Dies könne mit Zahlungskarten, kontaktlosen Geräten oder in bestimmten Fällen mit einem QR-Code geschehebn. Der Preis müsse pro kWh, pro Minute, Session oder pro kg angezeigt werden. Er müsse angemessen, leicht und eindeutig vergleichbar, transparent und nicht diskriminierend sein, heißt es in dem Kompromiss.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) lobte die Einigung. EU-Parlament und Ministerrat hätten das Steuer nochmal herumgerissen und ermöglichen einen schnellen Hochlauf der E-Mobilität. Denn die Einigung schütze bisherige Investitionen in den Ladesäulenbestand. Sie lasse Betreibern von Ladesäulen bei der Ausgestaltung ihrer Geschäftsmodelle Spielraum, damit auch künftige Investitionen attraktiv bleiben.

Der Verband begrüßt, „dass das Europäische Parlament von seiner Maximalforderung – neue Normallader mit verpflichtend mit Kartenlesegeräten auszurüsten und bestehende Säulen nachzurüsten – abgewichen ist". Positiv sei auch die Anzeige des Preises pro Kilowattstunde an den Ladesäulen. Dies fördere die Preistransparenz.

„Keine Sorge um Suche nach Ladepunkten"

Bis 2026 sollen mindestens alle 60 Kilometer entlang des Fernstraßennetzes Ladestationen für Autos mit einer Leistung von mindestens 400 kW eingerichtet werden müssen. Bis 2028 soll deren Leistung auf 600 kW steigen. Alle 120 Kilometer soll es auf der Hälfte der Hauptstraßen auch Ladestationen für Lastwagen und Busse geben. Deren Leistung wiederum soll zwischen 1400 und 2800 kW liegen.

„Die Zahl der Elektroautos hat sich seit 2016 versiebzehnfacht, die der Ladestationen aber nur versechsfacht", sagte der im Europaparlament für die Verhandlungen zuständige SPD-Abgeordnete Ismail Ertug. Mit dem Kompromiss seien nun ambitionierte Ziele für die Elektro- und Wasserstoff-Ladeinfrastruktur ausgehandelt worden. Schwedens Infrastrukturminister Andreas Carlson betonte, die Bürgerinnen und Bürger müssten sich keine Sorgen mehr um die Suche nach Ladestellen für ihr Elektroauto machen.

Der CDU-Abgeordnete Jens Gieseke teilte mit: „Wir haben nun endlich klare und rechtlich bindende Ziele für den Ausbau der Infrastruktur in ganz Europa.“ In begründeten Fällen könne es aber Ausnahmen geben. Wie aus einer Mitteilung des EU-Parlaments hervorgeht, ist dies etwa für sehr abgelegene Regionen, Inseln und Straßen mit sehr geringem Verkehrsaufkommen vorgesehen.

Die Ausbauziele gelten den Angaben zufolge zunächst für das TEN-V-Kernnetz. Darunter versteht man die wichtigsten Hauptverkehrsstraßen der EU. In Deutschland zählen dazu unter anderem zahlreiche Autobahnen.

Die neuen Regeln gehen auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück. Diese hatte die Pläne im Sommer 2021 als Teil ihres Klimapakets „Fit for 55“ vorgestellt. Damit sollen die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 gesenkt werden. Parlament und EU-Staaten müssten den Kompromiss noch bestätigen. (wa mit dpa)