E-Mobilität

Kartellamt beklagt fehlenden Wettbewerb bei Ladesäulen

Insbesondere auf kommunaler Ebene unterbleibe häufig eine diskriminierungsfreie Vergabe öffentlicher Flächen. Regulierung sei aber kontraproduktiv.
01.10.2024

Bei Flächen für Ladeinfrastruktur bevorzugen Kommunen zu oft ihre eigenen Stadtwerke, lautet der Vorwurf des Bundeskartellamts.

Viele Städte und Gemeinden vergeben öffentliche Flächen für Ladesäulen ausschließlich an ihr eigenes Stadtwerk – so lautet der Vorwurf des Bundeskartellamts im Abschlussbericht der Sektoruntersuchung zur Ladeinfrastruktur. Folge davon sei, dass es in vielen lokalen Märkten nur wenige Anbieter von Ladesäulen und Ladestrom gibt.

Laut Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, funktioniert der Wettbewerb bei der Versorgung mit Ladestrom vielerorts nicht richtig. „Im Ergebnis haben die Verbraucherinnen und Verbraucher kaum Auswahl und die Gefahr höherer Ladestrompreise steigt, weil marktmächtige Anbieter keine Wechsel zur Konkurrenz befürchten müssen“. Aus Sicht von Mundt ist dies „ein Zustand, der durch bessere Rahmenbedingungen für Flächenvergaben eigentlich vermeidbar gewesen wäre".

Betreiber müssen noch Investitionskosten decken

Entlang der Autobahnen sei die Situation unterschiedlich. An einfachen Rastplätzen habe der Bund durch die Ausschreibung des „Deutschland-Netzes“ die Voraussetzungen für einen offenen Marktzugang für Ladesäulen deutlich verbessert. Bei den bewirtschafteten Rastanlagen sollen aber Flächen weiterhin insbesondere bei der Tank- & Rast-Gruppe bleiben. Hier bestehe die Gefahr, dass die Tank- & Rast-Gruppe durch eigene Nutzung der Flächen oder die Vergabe an nur einige wenige Ladesäulenbetreiber die Entstehung marktmächtiger Stellungen fördert.

Wenn Anbieter über lokale Marktmacht verfügen, erhöhe dies die Möglichkeit für Preiserhöhungen. Einzelne Preisüberhöhungen allein lassen allerdings noch nicht den Schluss zu, dass die Ladestrompreise in Deutschland systematisch und flächendeckend überhöht seien. Die Betreiber müssen noch ihre Investitionskosten für die errichtete Ladeinfrastruktur decken. Die Auslastung der Ladesäulen sei stellenweise aber noch sehr gering. Dies könne vereinzelt hohe Preise rechtfertigen, heißt es im Bericht.

Mit der jüngsten GWB-Novelle hat das Bundeskartellamt neue Befugnisse zur Entflechtung vermachteter Marktstrukturen erhalten. Im Bereich der E-Ladeinfrastruktur sind nach Einschätzung der Behörde derzeit die rechtlichen Voraussetzungen für solche Eingriffe aus heutiger Sicht nicht gegeben. Wirksame Verbesserungen hin zu mehr Wettbewerb könnten insbesondere durch Anpassungen des gesetzlichen Ordnungsrahmens entstehen.

Was gegen Regulierung spricht

Regulatorische Eingriffe insbesondere in die Preisgestaltung hält die Behörde für kontraproduktiv. Sie könnten die Wirtschaftlichkeit privater Ausbauprojekte in Frage stellen, Angebote verdrängen und den angestrebten Ausbau der Ladeinfrastruktur sogar hemmen. Gleiches gelte für die derzeit geplante gesetzliche Vorgabe für Tankstellenbetreiber, in festgelegtem Umfang an ihren Tankstellen Ladeinfrastruktur zu errichten.

Ein reguliertes Durchleitungsmodell wie bei den Stromnetzen sei derzeit ebenfalls der falsche Ansatz. Es sei nicht erkennbar, dass dies für Verbraucherinnen und Verbraucher zu günstigeren Ladestrompreisen führen würde. Der Betreiber einer Ladesäule wäre zwar verpflichtet, den Strom alternativer Ladestromanbieter gegen ein Entgelt durchzuleiten. Dieses Durchleitungsentgelt müsste die Kosten für Errichtung und Betrieb der Ladesäule aber voll berücksichtigen. „Am Ende würden die Ladestromanbieter diese Kosten an die Endkundinnen und Endkunden durchreichen, die sie dann voll zu tragen hätten.“ (wa)