E-Mobilität

Ladesäulen für Flotten und Mitarbeiter im Fokus

Das Bundesverkehrsministerium hat 2022 mehr als eine Viertelmillion neue Ladepunkte für Kommunen und Unternehmen gefördert.
20.03.2023

Ladesäulen für Unternehmen und Kommunen waren das Ziel des Förderprogramms.

Unternehmen und Kommunen waren die Adressaten einer Förderrichtlinie des Bundesverkehrsministeriums im vergangenen Jahr. Dabei hat das Ministerium die Förderung von rund 255.000 neuen Ladepunkten bewilligt.

Dieses Programm sei nun erfolgreich zu Ende gegangen, heißt es im Verkehrsministerium. Dafür wurden insgesamt 229 Millionen Euro an Fördermitteln bewilligt. Im Fokus standen „nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“. Ursprünglich hatte das Programm ein Volumen von 350 Millionen Euro gehabt.

Ergänzung zu privaten Wallboxen und öffentlicher Ladeinfrastruktur

Bundesverkehrsminister Volker Wissing erklärte: „Eine Viertelmillion neuer Ladepunkte auf Firmenparkplätzen und Parkplätzen der kommunalen Verwaltungen sind ein riesiger Erfolg. Damit schaffen wir ein attraktives Angebot für Beschäftigte sowie für Unternehmen und Kommunen, die dort ihre Flotten aufladen können. Die Ladestationen sind zudem eine wichtige Ergänzung zu privaten Wallboxen und öffentlichen Ladepunkten.“

Mit der Förderung werden Unternehmen und Kommunen beim Aufbau von Ladepunkten an Parkplätzen für Fahrzeuge von Beschäftigten sowie für die eigenen Flotten- und Dienstfahrzeuge unterstützt. Bis Ende 2022 konnten dazu Förderanträge eingereicht werden.

Unternehmen haben auch E-Autos angeschafft

Nach der Bewilligung haben die Antragsteller bis zu 18 Monate Zeit, die Ladepunkte aufzubauen. Bislang seien schon 80.000 Ladepunkte ans Netz gegangen. Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung nicht öffentlich zugänglicher Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung inklusive des Netzanschlusses. Die Summe beträgt bis zu 900 Euro pro Ladepunkt, maximal aber 70 Prozent der förderfähigen Kosten.

Laut Ministerium haben 62 Prozent der Unternehmen angegeben, dass sie aufgrund der Förderung zudem mindestens ein E-Fahrzeug angeschafft haben. (wa)