Nicht bei jedem Kabeltausch sollte die ganze Anlage neu geeicht werden müssen, fordern die Verbände.

Nicht bei jedem Kabeltausch sollte die ganze Anlage neu geeicht werden müssen, fordern die Verbände.

Bild: © khmelev/Adobe Stock

Acht Verbände der Mobilitäts- und Energiewirtschaft drängen auf eine Reform des Mess- und Eichrechts für Ladesäulen. In einer gemeinsamen Erklärung fordern sie, nationale Sonderregelungen zu beenden und die EU‑weit harmonisierten Vorgaben umzusetzen.

Hintergrund sei die wachsende Kostenbelastung durch die aktuelle Eichpraxis, die nach Einschätzung der Verbände den Ausbau der Ladeinfrastruktur bremst und sich perspektivisch auf die Ladestrompreise auswirken kann. Hinter der Forderung stehen unter anderem der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Automobilclub ADAC, der Verband e-Mobility Deutschland oder der Verband der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI.

Derzeit gibt es in Deutschland rund 200.000 öffentliche Ladepunkte, darunter knapp 50.000 Schnellladepunkte. Für diese gilt eine reguläre Eichfrist von acht Jahren. Die bislang von den Behörden zugrunde gelegte Zahl von 6000 Eichungen pro Jahr halten die Organisationen jedoch für unrealistisch.

EU-Recht ohne Sonderweg umsetzen

In der Praxis seien deutlich mehr Prüfungen erforderlich. Denn zusätzlich fallen auch gesetzlich vorgeschriebene Nacheichungen nach Wartungen, Reparaturen oder dem Austausch gestohlener Ladekabel an. Insgesamt gehen die Verbände von mehr als 45.000 Eichvorgängen pro Jahr aus. Bei dieser Größenordnung würden ineffiziente Verfahren unmittelbar zu Mehrkosten in Millionenhöhe führen, warnen die Unterzeichner.

Konkret verlangen die Verbände, die Novelle der europäischen Messgeräterichtlinie zügig in deutsches Recht zu überführen. Ziel ist, europaweit einheitliche Regeln zu schaffen und deutsche Sonderwege zu vermeiden. Zudem soll klargestellt werden, dass bestimmte Instandsetzungen, etwa der Austausch von Ladekabeln durch autorisierte Fachbetriebe, keine erneute Eichung auslösen, sofern die Messgenauigkeit erhalten bleibt.

Weitere Forderungen betreffen die Prüfmittelpflicht für Schnellladepunkte. Betreiber sollen nicht allein für sehr kostenintensive Prüfmittel verantwortlich sein, die teilweise Investitionen im sechsstelligen Bereich erfordern. Darüber hinaus sprechen sich die Verbände für bundesweit einheitliche Prüfmittelspezifikationen aus, die auch länderübergreifend eingesetzt werden können, um Investitionssicherheit zu schaffen. Nach Ablauf der achtjährigen Eichfrist plädieren sie für ein Stichprobenverfahren statt flächendeckender Nacheichungen.

Auch Software‑Updates sollen entbürokratisiert werden. Deren Prüfung könne über nachgelagerte, stichprobenartige Verfahren mit angemessenen Übergangsfristen erfolgen. Schließlich wenden sich die Verbände gegen eine Ausweitung der Prüfpunkte bei Gleichstrom‑Eichungen (DC‑Eichungen), da zusätzliche Prüfpunkte vor allem Zeitaufwand und Kosten erhöhen würden, ohne einen erkennbaren Mehrwert für den Verbraucherschutz zu schaffen.

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