Die EU will Firmenflotten stärker als bislang elektrifizieren.

Die EU will Firmenflotten stärker als bislang elektrifizieren.

Bild: © i-picture/Adobe Stock

Die EU-Kommission will die Elektrifizierung großer Unternehmensflotten deutlich beschleunigen. Damit will sie einen wesentlichen Beitrag zur Dekarbonisierung des Straßenverkehrs leisten und schlägt daher eine Verordnung über "Clean Corporate Vehicles" vor.

Ausgangspunkt war die Beobachtung, dass Firmenfahrzeuge im Neuwagenmarkt eine dominante Rolle spielen: Rund 60 Prozent der neu zugelassenen Autos und sogar 90 Prozent der leichten Nutzfahrzeuge entfallen auf Unternehmen. Diese Fahrzeuge werden intensiv genutzt und weisen zunächst hohe Jahresfahrleistungen auf. Nach wenigen Jahren gelangen sie dann in den Gebrauchtwagenmarkt.

Der Anteil von Elektrofahrzeugen in Unternehmensflotten ist aber aus EU-Sicht bislang unzureichend. Die nationalen Maßnahmen zur E-Auto-Förderung wiederum haben sich als fragmentiert, inkonsistent und für grenzüberschreitend operierende Flotten hinderlich erwiesen.

Quoten gelten für große Unternehmen

Der EU-Vorschlag setzt daher auf verbindliche nationale Zielvorgaben für den Anteil von Null- und Niedrigemissionsfahrzeugen in den Neuzulassungen großer Unternehmen. Die Ziele orientieren sich am technologischen Stand, den CO₂-Flottengrenzwerten und der Wirtschaftskraft der einzelnen Mitgliedstaaten. Konkrete Quoten für Deutschland lassen sich den öffentlich zugänglichen Dokumenten nicht entnehmen.

Im Regelungsvorschlag stehen aber die EU-weiten Mindestquoten. Für das Jahr 2030 sollen EU-weit mindestens 69 Prozent der neuen Firmen-Pkw emissionsarm oder emissionsfrei sein. Mindestens 45 Prozent davon sollen reine Nullemissionsfahrzeuge sein. Bei leichten Nutzfahrzeugen gelten 40  beziehungsweise 36 Prozent als Mindestanteil. Ab 2035 steigen die Zielwerte auf bis zu 95  Prozent. Nationale Zielquoten sollen offenbar zu einem späteren Zeitpunkt separat festgelegt werden.

Diese Vorgaben gelten ausschließlich für große Unternehmen. Kleinere und mittlere Unternehmen sind bewusst ausgenommen, um sie finanziell nicht zu überlasten. Die Mitgliedstaaten dürfen die Ziele mit nationalen Maßnahmen ihrer Wahl erreichen, etwa über steuerliche Instrumente, Straßenbenutzungsregelungen, Förderungen oder Vorgaben für bestimmte gewerbliche Mobilitätsdienste.

Um den Markthochlauf zu verstärken, enthält der Vorschlag weitere Regelungen: Ab zwei Jahren vor Inkrafttreten der Zielverpflichtungen dürfen Mitgliedstaaten keinerlei finanzielle Unterstützung mehr für Firmenfahrzeuge mit Verbrennungsmotor gewähren. Förderungen – egal ob Steuervorteile, Zuschüsse oder Betriebskostenzuschüsse – sind ausschließlich für Null- und Niedrigemissionsfahrzeuge zulässig.

Lastwagen werden im Gegensatz zu Autos und Transportern nicht in die Verordnung aufgenommen. Gründe seien die hohe Komplexität des Güterverkehrs, die noch unzureichende Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge, die starke Abhängigkeit von grenzüberschreitenden Transporten und die kommende Revision der CO₂‑Standards für schwere Fahrzeuge.

Gegenüber früheren Ideen abgeschwächt

Ab 2028 müssen Mitgliedstaaten alle zwei Jahre nationale Umsetzungspläne vorlegen und ab 2031 jährlich über erreichte Ziele berichten. Die Kommission plant, Fortschritte zu analysieren, die Entwicklung des Gebrauchtmarkts zu beobachten und gegebenenfalls Anpassungen vorzuschlagen. Eine umfassende Überprüfung der gesamten Verordnung ist für 2032 vorgesehen.

Die derzeit geplante Verordnung ist in mehreren Punkten gegenüber früheren Ideen geändert oder abgeschwächt worden. Ursprünglich sollten Unternehmen direkt verpflichtet werden, bestimmte Anteile sauberer Fahrzeuge zu erreichen. Der nun diskutierte Vorschlag sieht nationale Ziele vor, die jedes Land mit eigenen Maßnahmen umsetzt. Die ersten Entwürfe sahen zudem vor, dass auch schwere Lastwagen einbezogen werden sollten. Dies wurde mittlerweile fallengelassen.

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