Beim „Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz“ (GEIG) mit seinen Regelungen zu Ladesäulen steht eine Einigung vor der Tür: Die Schwellenwerte, ab der Besitzer größerer Häuser Stellplätze für Elektromobilität vorzubereiten haben, sollen deutlich gesenkt werden.
Im bisherigen Entwurf galt: Werden Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen gebaut oder umfassend renoviert, müssen alle Stellplätze mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden. Dieser Schwellenwert soll nun auf fünf Stellplätze sinken.
Verstöße kosten Geld
Bei Nicht-Wohngebäuden muss mindestens jeder sechste Stellplatz vorgerüstet und ein Ladepunkt errichtet werden. Ab 2025 muss dann jedes nicht zum Wohnen genutzte Gebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen mit einem Ladepunkt ausgestattet werden. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) lobt, dass die Regierungsfraktionen „endlich einen Kompromiss vereinbart haben“. Die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag sei längst überfällig, heißt es beim Verband. Das Gesetz soll noch in dieser Woche beschlossen werden.
„Für den Ausbau der Ladeinfrastruktur brauchen wir dringend Flächen“, erklärt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Dazu müssten die vorhandenen Potentiale nutzbar gemacht werden. Das gelte für öffentliche Ladestationen, aber auch für Säulen in und an Gebäuden.
Abgeordnete haben den Entwurf verbessert
Aus Sicht des Verbands haben die Bundestagsabgeordneten mit den geplanten Änderungen für eine Verbesserung des Regierungsentwurfs gesorgt. Die Absenkung der Schwellenwerte bei der Vorverkabelung von Wohn- und Nichtwohngebäuden sei ein vernünftiger Kompromiss. „Die Stadtwerke unterstützen die Wohnungswirtschaft gerne dabei, auf dieser Basis eine funktionsfähige Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität in und an Gebäuden zu errichten“, heißt es beim VKU.
Richtig sei zudem, dass der Quartiersansatz jetzt auch im Gesetz verankert wird. Die Energiewende in den Städten werde maßgeblich in Quartieren organisiert werden. Dazu brauche es ganzheitliche Ansätze, bei denen die Erzeugung aus erneuerbaren Energien, digitale Infrastrukturen, aber auch die Strom-, Wärme- und Ladenetze zusammen gedacht werden. „Nachdem der Quartiersansatz bereits im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und im Gebäudenergiegesetz (GEG) erfolgreich integriert wurde, ist es nur folgerichtig, auch im GEIG damit nachzuziehen”, schließt der Verband. (wa)



