VKU lobt Kompromiss bei Ladesäulen
Beim „Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz“ (GEIG) mit seinen Regelungen zu Ladesäulen steht eine Einigung vor der Tür: Die Schwellenwerte, ab der Besitzer größerer Häuser Stellplätze für Elektromobilität vorzubereiten haben, sollen deutlich gesenkt werden.
Im bisherigen Entwurf galt: Werden Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen gebaut oder umfassend renoviert, müssen alle Stellplätze mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden. Dieser Schwellenwert soll nun auf fünf Stellplätze sinken.
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