Deutschland

Tübingen führt Solarpflicht für Häuslebauer ein

Die Universitätsstadt macht als erste deutsche Kommune PV-Dachanlagen für alle privaten und gewerblichen Neubauten zur Pflicht.
06.07.2018

In Deutschland sind Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von über 40 GW verbaut.

Mit einer Zweidrittel-Mehrheit hat der Gemeinderat in Tübingen eine Photovoltaikanlagen-Pflicht für Neubauten beschlossen. Von der Regelung betroffen sind sowohl private Bauvorhaben als auch Industrie-Neubauten. Der Beschluss vom Montag soll ein weiterer Schritt in Richtung der städtischen Klimaziele sein. Bis 2022 will Tübingen seine CO2-Emissionen pro Kopf um 25 Prozent gegenüber dem Jahr 2014 senken.

Im Tübinger Güterbahnhof wurde das verpflichtende Solarmodell bereits erprobt. Alle Bauherren hätten die Pflicht akzeptiert, so die Stadtverwaltung. Schließlich profitieren die frisch gebackenen Photovoltaik(PV)-Betreiber auch von der Regelung. Längst ist Solarstrom billiger als sein konventionelles Pendant.

Rechtliches Risiko für die Stadt

Die neue Pflicht ist entweder durch Grundstückskaufverträge oder im Rahmen von städtebaulichen Verträgen geregelt. Dabei muss jegliche Form der Bebauung die „einen Strombedarf bedingt“ mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. Allerdings muss die wirtschaftliche Angemessenheit der Installation berücksichtig werden. Der Beschluss beruft sich auf das Baugesetzbuch – ein gewisses rechtliches Risiko besteht für die Stadt jedoch trotzdem: Immerhin gibt es noch keine einschlägigen Urteile, ob eine solche Regelung grundsätzlich zulässig ist.

Die Größe der zu installierenden Anlage hängt von den Gegebenheiten des jeweiligen Neubaus ab. Eine Mindestanlagenleistung wird von der Stadtverwaltung in Kooperation mit den künftigen Hausbesitzern festgelegt und im Vertrag fixiert. Wer die Anlage nicht selbst finanzieren kann oder will, hat die Möglichkeit mit den Stadtwerken ein Pachtmodell zu vereinbaren. Dann wird die PV-Anlage über die monatliche Stromrechnung abbezahlt - immer noch zwei Cent billiger als konventioneller Strom aus dem Netz. (ls)