Die Bundesregierung will die Energiepreisbremsen stärker überarbeiten als bislang bekannt. So soll es künftig auch für Menschen eine größere Entlastung geben, die Nachtspeicherheizungen oder Wärmepumpen nutzen.
Eine entsprechende Regelung beschloss das Kabinett am Mittwoch in Berlin. Der Bundestag muss noch zustimmen.
Neuregelung bei Elektroheizungen
Bei Privathaushalten, die eine elektrisch betriebene Heizung nutzen, führe die Regelung teils zu keinen oder nur sehr geringen Entlastungen, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium. "Denn Heizstrom kann in der Regel zu deutlich niedrigeren Preisen bezogen werden als Haushaltsstrom, gleichwohl sind auch hier die Preise stark gestiegen."
Deshalb soll bei einem Verbrauch von weniger als 30.000 kWh pro Jahr der Referenzpreis, also der Preis, zu dem Kunden 80 Prozent ihres Kontingents bekommen, für Heizstrom und Nachtstromtarife von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde gesenkt werden.
Zusatzhilfen für manche Unternehmen
Im Vorfeld war bereits durchgesickert, dass Unternehmen, die 2021 wegen Corona-Maßnahmen oder Flutkatastrophen mindestens 50 Prozent weniger Energie verbraucht haben, zusätzlich entlastet werden sollen. (Die ZfK berichtete.)
Für solche Härtefälle soll ein Korrekturmechanismus in den Preisbremsen eingeführt werden.
Kritik von Branchenverbänden
Branchenverbände kritisierten insbesondere die Neuregelung bei Nutzern von Nachtspeicherheizungen. "Die geplanten Sonderregelungen für Heizstrom führen nach diesem Gesetzentwurf aber dazu, dass die Entlastung nachträglich für Millionen von Kunden wieder neu berechnet werden muss", resümierte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. "Das führt zu einem Aufwand, der in keinem Verhältnis zu dem Ergebnis steht."
Das grundsätzliche Problem bleibe auch mit der nun verabschiedeten Novelle bestehen, kommentierte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. "Die Bundesregierung hat immer noch kein eigenes Instrument geschaffen, um in nationalen Krisen die Haushalte in Deutschland einkommensabhängig gezielt zu entlasten." (aba/dpa)



