Wenn sich die Spitzen von Union und SPD diesen Mittwoch zum nächsten Koalitionsausschuss treffen, ist das umstrittene Gebäudeenergiegesetz eines der Themen auf der Agenda. Im ZfK-Interview positioniert sich Kerstin Andreae, Chefin des größten deutschen Energiewirtschaftsverbands BDEW, klar.
Bei der Kraftwerksstrategie würde sie sich über ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk aus dem Bundeswirtschaftsministerium freuen, hat jedoch Zweifel, dass es tatsächlich dazu kommt. Außerdem appelliert die BDEW-Chefin an alle demokratischen Parteien.
Frau Andreae, die schwarz-rote Koalition könnte noch in dieser Woche erste Eckpunkte zu einer Reform des Gebäudeenergiegesetzes vorstellen. Fürchten Sie, dass es dann wieder hoch hergeht in der öffentlichen Debatte?
Das Thema Wärme ist für Populisten eine ideale Angriffsfläche, denn es lässt sich leicht emotionalisieren und lenkt dann von notwendigen Lösungen und Änderungen ab. Deshalb ist ein sachlicher Dialog so wichtig – nicht nur in der Koalition, sondern unter allen demokratischen Parteien.
Ein Knackpunkt dürfte die sogenannte 65-Prozent-Regel sein, wonach neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden müssen. Auch wenn diese Vorgabe zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten gilt: Wie wichtig ist es, dass diese Regel bestehen bleibt?
Verunsicherung und Investitionsattentismus müssen aufhören. Sehr viele Kommunen haben bereits mit ihrer Wärmeplanung begonnen oder diese schon abgeschlossen. Viele Energieversorger setzen gerade Wärmeplanung und Transformationspläne um. Energiewirtschaft und Kommunen brauchen daher Planungssicherheit, dafür muss der Kern des Gebäudeenergiegesetzes in jedem Fall erhalten bleiben.
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Und die 65-Prozent-Regel gehört zu diesem Kern?
Am Ende der Wärmewende muss die Klimaneutralität stehen. Ob das über die 65-Prozent-Regel erfolgt, bleibt die Entscheidung der Koalition. Der BDEW empfiehlt klar, bei dieser Anforderung zu bleiben. Radikale Umbrüche müssen unbedingt vermieden werden. Sie schaffen nur weitere Unsicherheit.
Was erwarten Sie sich beim Reizthema Wasserstoff?
Die aktuellen Vorgaben behindern den Einsatz neuer Gase. Wir brauchen pragmatische Regeln, die auch den Weg für Wasserstoff offenhalten. Wir begrüßen, dass die vom Bundeswirtschaftsministerium auf den Weg gebrachte Umsetzung des EU-Gaspakets Pläne zur Entwicklung von Gas- und Wasserstoffverteilernetzen vorsieht. Diese Pläne bilden die Grundlage unter anderem für den Aufbau weiterer Wasserstoffnetze. Damit kann man die verpflichtenden Fahrpläne für Gasnetzbetreiber samt dazugehöriger Festlegung der Bundesnetzagentur im Gebäudeenergiegesetz streichen. Das sollte die Koalition auch tun.
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Die Union sieht nicht nur beim Gebäudeenergiegesetz Änderungsbedarf, sondern auch beim kommunalen Wärmeplanungsgesetz. Es wird diskutiert, die Fristen zur Erstellung von Wärmeplänen für kleine Kommunen zu lockern. Ist das sinnvoll?
Sollen wir wirklich Ende 2025 schon diskutieren, eine Anforderung, die bis Mitte 2028 gilt, zurückzunehmen? Generell sind Städte und Gemeinden gut beraten, Wärmepläne vorzulegen und darzulegen, wo beispielsweise Fernwärme- oder Wasserstoffnetzgebiete ausgewiesen werden und wo nicht. Nur so können Hauseigentümer eine fundierte Entscheidung treffen.
Sie sehen also erst einmal keinen Handlungsbedarf auf Bundesebene.
Tatsächlich sehe ich jetzt vor allem auch die Bundesländer am Zug. Sie müssen dafür sorgen, dass sich gerade kleinere Städte und Gemeinden durch Konvoi-Verfahren besser koordinieren. Ansonsten droht ein Flickenteppich. Das wäre dann keine konsequente Infrastrukturplanung.
Kommen wir zur Kraftwerksstrategie der Bundesregierung. Noch vor Weihnachten soll es laut Wirtschaftsministerin Katherina Reiche die ersten Eckpunkte geben, im März dann die ersten Ausschreibungen. Wird es so kommen?
Ich würde mich ja sehr darüber freuen, aber der Zeitplan ist äußerst sportlich. Wer parlamentarische Verfahren einschätzen kann, weiß das. Aber man kann sich langsam nur noch an den Kopf fassen. Warum kann Brüssel nicht endlich entscheiden? Wir wissen von sehr vielen Untersuchungen bis hin zum Versorgungssicherheitsbericht der Bundesnetzagentur, dass wir in eine Versorgungslücke hineinlaufen, wenn wir keine steuerbaren Kapazitäten zubauen. Das ist allgemein bekannt. Deswegen ist das eine sehr unbefriedigende Situation.
Immerhin scheint schon klar, dass zwölf Gigawatt ausgeschrieben werden sollen. Oder?
Das ist der Wunsch der Bundesregierung. Ich höre aus Brüssel auch ganz andere Zahlen. Daher warte ich an dieser Stelle erst einmal ab, was uns am Ende erreicht. Das Entscheidende ist: Wir werden alles brauchen. Selbst die kommunizierten zwölf Gigawatt sind nicht ausreichend, um gesicherte Leistung abzudecken. Alle, die die Sorge haben, dass wir zu viele Gaskraftwerke bauen, liegen falsch.
Was ist dann richtig?
Wir werden alles brauchen: wasserstofffähige Gaskraftwerke, Speicher, Kraft-Wärme-Kopplung, andere Flexibilitäten, Demand-Side-Management. Die Energiebranche weiß sehr genau, was zu tun ist. Nur der Rechtsrahmen fehlt. Uns rennt die Zeit davon.
Apropos Zeit: Wäre es inzwischen nicht sinnvoller, direkt den Kapazitätsmechanismus einzuführen, statt noch vorab irgendwelche Gaskraftwerke als Schnellboot zu bauen?
Das erste Problem ist: Das Schnellboot ist mittlerweile ein Schleppkahn. Da ist nichts schnell daran. Das zweite Problem ist: Es gibt auch noch kein Konzept für den Kapazitätsmarkt, obwohl wir schon lang und breit darüber diskutiert haben. Wir als BDEW haben schon vor über einem Jahr unser Konzept, den integrierten Kapazitätsmarkt, vorgestellt. Solange sich aber die Bundesregierung für kein Konzept entschieden hat, tappen wir alle im Dunkeln. Es ist übrigens auch nicht so, dass alles steht, sobald man sich für ein Kapazitätsmarktmodell entschieden hat. Bei neuen Kraftwerken reden wir von fünf bis sechs Jahren Planungs-, Genehmigungs- und Bauzeit, bis der Regelbetrieb starten kann.
Also doch lieber der Schleppkahn zuerst?
Ja, unbedingt. Vielleicht nimmt er ja wieder Tempo auf. Wir brauchen jetzt ein Ausschreibungsdesign für wasserstofffähige Gaskraftwerke und danach auch sehr zügig einen Kapazitätsmarkt.
Welche Rolle sollten eigentlich Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen spielen?
Eine wichtige. Seit 2010 hat das KWK-Gesetz mit moderaten Kosten 18 Gigawatt gesicherte Leistung angereizt. Diesen Block dürfen wir auf keinen Fall aus den Augen verlieren. Wir brauchen jetzt einen zukunftssicheren Investitionsrahmen für KWK-Anlagen. Wie dieser in einen Kapazitätsmarkt integriert wird, ist erst einmal zweitrangig. Klar ist: Das aktuelle KWK-Gesetz ist nicht mehr fit für die Zukunft und sollte weiterentwickelt und verlängert werden.



