Baufortschritt am vergangenen Donnerstag: Drei von vier Segmenten stehen schon.

Baufortschritt am vergangenen Donnerstag: Drei von vier Segmenten stehen schon.

Bild: © SWM

Mehr als ein halbes Jahr nach der ersten Runde im Kabinett hat der Ministerrat am heutigen Dienstag erneut die Novelle des bayerischen Klimaschutzgesetzes beschlossen.

Nachdem insbesondere in der CSU in den vergangenen Wochen und Monaten ein Umdenken für mehr Windenergie stattgefunden hat, setzt das Gesetz deutlich mehr auf den Ausbau von erneuerbarer Energien als in früheren Entwürfen.

80 Prozent Erneuerbare bis 2030

Am grundlegenden Ziel, Klimaneutralität in Bayern bis 2040, hält das Gesetz weiter fest. Die im Gesetz verankerten Ziele seien ambitioniert, aber machbar, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts in München.

Verglichen mit dem Jahr 1990 müssten 65 Prozent Kohlendioxid eingespart werden, betonte Söder. Die Kapazitäten der erneuerbaren Energien sollten verdoppelt werden. Bis 2030 seien 80 Prozent des Energiebedarfs durch Erneuerbare zu decken. Generell solle die Leistung von Sonne und Wind verdreifacht werden. Bis 2040 stelle der Freistaat 22 Milliarden Euro für den "Klimahaushalt" zu.

Bund soll Rechtsgrundlagen für Beschleunigung Bau Windkraft schaffen

Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) forderte den Bund erneut auf, für den schnellen Bau der Windanlagen die Rechtsgrundlagen zu schaffen. Es dürfe nicht mehr fünf Jahre dauern, bis sich ein neu beantragtes Windrad drehe, sondern maximal noch 2,5 Jahre. Dazu brauche es etwa Mustergutachten, um in Streitfällen schnell zu Entscheidungen zu kommen.

Bayerns Wirtschafts- und Energieminister (Freie Wähler) Hubert Aiwanger bezeichnete die Beschlüsse der Staatsregierung zum Ausbau der Erneuerbaren Energien als einen "großen Durchbruch".

Reform der 10H-Regel - zahlreiche Ausnahmen beschlossen

„Wir schalten mit der Reform der 10H-Regel in Bayern den Windkraft-Turbo an. Im Einvernehmen mit den Bürgern und den Kommunen haben wir die Grundlage für einen deutlichen und schnellen Ausbau der Windenergie gelegt“, erklärte Aiwanger.

Die 10H-Ausnahmen in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten, nahe Gewerbe- und Industriegebieten, auf vorbelasteten Flächen der Verkehrsinfrastruktur, beim Repowering, in Privat- und Staatswäldern und auf militärischen Übungsflächen würden das Potenzial für sehr viele moderne, leistungsstarke Windenergieanlagen schaffen.

PV-Pflicht für Gewerbe und Industriegebäude

Zur Förderung der Photovoltaik beschloss das bayerische Kabinett u.a. eine PV-Pflicht auf Gewerbe- und Industriegebäuden ab 2023. Für private Wohngebäude gibt es vorerst keine PV-Pflicht, aber eine Empfehlung für die Nutzung der Photovoltaik. (dpa/hcn)

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