Gegründet wurde die Gesellschaft Ende des vergangenen Jahres, um die Abwärme der Badischen Stahlwerke GmbH (BSW) künftig grenzüberschreitend zu nutzen. (Symbolbild)

Gegründet wurde die Gesellschaft Ende des vergangenen Jahres, um die Abwärme der Badischen Stahlwerke GmbH (BSW) künftig grenzüberschreitend zu nutzen. (Symbolbild)

Bild: © DedMityay/AdobeStock

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft fordert die Bundesregierung auf, die Frühwarnstufe im nationalen Notfallplan Gas auszurufen. BDEW-Chefin Kerstin Andreae sagte der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag in Berlin: «Es liegen konkrete und ernstzunehmende Hinweise vor, dass wir in eine Verschlechterung der Gasversorgungslage kommen.»

Mit der Ankündigung des russischen Präsidenten Wladimir Putin, dass Gaslieferungen in Zukunft in Rubel zu bezahlen seien, sei eine Auswirkung auf die Gaslieferungen nicht auszuschließen. Seitens der Bundesnetzagentur müssten Kriterien entwickelt werden, welche Industrien und Sektoren weiterhin mit Gas auch im Rahmen einer Gasmangellage versorgt werden, so Andreae.

"Auf europäischer Ebene muss Frühwarnstufe koordiniert werden"

«Die Haushaltskunden sind qua existierender Regelung geschützt. Zudem muss auf europäischer Ebene das Ausrufen der Frühwarnstufe koordiniert werden», sagte Andreae. Ein Ausrufen der Frühwarnstufe werde dazu führen, dass die Vorbereitungen auf eine tatsächlich eintretende Gasmangellage in Zusammenarbeit von Kommunen, Bundesnetzagentur und Netzbetreibern außerordentliche Bedeutung bekämen.

Geschützte Kunden sind neben Haushaltskunden auch kleine und mittlere Unternehmen aus dem Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen - sowie grundlegende soziale Dienste und Einrichtungen, wie beispielsweise Krankenhäuser. Zu den nicht-geschützten Kunden gehören etwa große Industriebetriebe.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) bestätigte auf Anfrage, dass Gespräche zur Krisenvorbereitung mit der Industrie und der Energiewirtschaft stattfinden. Anlass sei die Vorbereitung für den Fall unvermeidbarer Abschaltungen der Industrie in einer Gasversorgungskrise. "Es geht darum vorbereitet zu sein für einen Fall, von dem wir hoffen, dass er nie eintritt", sagt der neue BNetzA-Präsident Klaus Müller.

VKU plädiert für Kriterien zur Systemrelevanz von Unternehmen

Es wäre wünschenswert, wenn der Gesetzgeber vorsorglich insbesondere die Abschaltreihenfolge konkretisieren und quasi eine Systematik, etwa in Form von Kriterien für Systemrelevanz festlegen würde, heißt es auf Anfrage beim Verband VKU.

In der Praxis dürfte die Abschaltreihenfolge im Sinne eines strikten Nacheinanders technisch und praktisch ohnehin schwer umzusetzen sein, weshalb ein Rahmen hilfreich wäre, in dem Netzbetreiber und BNetzA flexibel auf die jeweils konkrete Situation reagieren könnten.

Wie systemrelevant ist eine Glasschmelze?

Die Situation sei im Einzelfall kompliziert, etwa im Fall einer Glasschmelze: Die Schmelzöfen dieses Großkunden würden mit Gas beheizt. Gemäß Abschaltreihenfolge müsste die Glasschmelze als einer der ersten Kunden kein Gas mehr bekommen, da keine besondere Schutzbedürftigkeit vorliege.

Wenn das Unternehmen jedoch unter anderem Gläser für Dauerkonserven und für Babynahrung herstelle, habe es durchaus Systemrelevanz. "Der Netzbetreiber müsste diese Systemrelevanz der Glasschmelze in seine Überlegungen zur Abschaltreihenfolge berücksichtigen", so der VKU.

Notfallplan sieht drei Krisenstufen vor

Grundsätzlich muss man zwischen Abschaltungen durch die Gasnetzbetreiber (Grundlage §§ 16, 16a EnWG) und durch Verfügung der Bundenetzagentur in der sogenannten Notfallstufe auf Grundlage des Energiesicherungsgesetzes/der Gassicherungsverordnung unterscheiden.

Bei Abschaltungen durch Gasnetzbetreiber sind besondere Vorgaben zu geschützten Kunden zu beachten (§ 53a EnWG): Diese Norm regelt, für welche Kunden die Gasversorgung sichergestellt werden muss. Für nicht-geschützte Kunden entscheidet jeder Gasnetzbetreiber für sein Netz über die Abschaltreihenfolge. Orientierungshilfen enthält der BDEW/VKU/GEODE-Leitfaden Krisenvorsorge Gas.

BNetzA kann im Notfall Abschaltungen verfügen

Stellt die Bundesregierung hingegen bei einer Gasmangellage den Notfall fest, ist die BNetzA als Bundeslastverteiler zuständig. Ihr steht dabei ein breit gefächerter Instrumentenkasten zur Verfügung: Zum Instrumentarium gehört auch, dass die BNetzA Abschaltungen verfügen kann.

Hier ist die grobe Linie bereits gesetzlich geregelt: Privathaushalte sind geschützt und werden weiter versorgt. Bei der Industrie könnte es aber zu staatlich verordneten Zwangsabschaltungen kommen. Genau an diesem Punkt gibt es laut VKU aber bisher keine feste Abschaltreihenfolge im Sinne von „zuerst der Unterhaltungselektronik-Konzern, zuletzt der Bäcker“.

Drei Krisenstufen

Würde eine Gasmangel-Lage eintreten, greifen drei Krisenstufe. In der Frühwarn- und Alarmstufe greifen in erster Linie marktbasierte Maßnahmen (siehe Notfallplan Gas, der von BMWi und Branche erstellt wurde), das bedeutet "die Gasversorgungsunternehmen agieren, der Markt regelt".

In der dritten und letzten Stufe, der sogenannten Notfallstufe, werden hingegen hoheitliche Maßnahmen ergriffen. In einem solchen Szenario würde die BNetzA zum zentralen Akteur der Gasversorgung. Damit kann die Aufsichtsbehörde über den Verbrauch entscheiden und vor allem die Gasversorger und Gasnetzbetreiber anweisen.

Ministerium: Versorgungssicherheit bei Gas gewährleistet

Das Bundeswirtschaftsministerium sieht aktuell die Versorgungssicherheit bei Gas gewährleistet. Derzeit gebe es in Deutschland keine Versorgungsengpasslage, sagte eine Sprecherin von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Donnerstag. Daher gebe es aktuell keine Notwendigkeit für eine Frühwarnstufe nach dem Notfallplan Gas. «Die Lage muss aber weiter genau beobachtet werden.»

Auch werde das Ministerium die neuesten Entwicklungen mit Blick auf die Ankündigung des russischen Präsidenten Wladimir Putin, Energielieferungen nur noch in Rubel bezahlen zu lassen, genau untersuchen und auswerten. «Nach unseren Informationen ist es ein Verstoß gegen die privaten Verträge, da diese in der Regel in Euro abgewickelt werden.» Habeck hatte Putin am Mittwoch einen Bruch von Verträgen vorgeworfen.

Papierindustrie: Gas als Energieträger kaum substituierbar

Die besonders vom Gas abhängige und einergieintensive Papierindustrie wies gestern darauf hin, dass lediglich 10 bis 15 Prozent des Erdgasbezugs in der Branche (rund 3 TWh Erdgas) noch in diesem Jahr ersetzbar wären.

Etwa die Hälfte des Gases müsste durch Heizöl und 30 Prozent durch Kohle ersetzt werden. Der Rest müsste durch eine strombasierte Dampferzeugung substituiert werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Vereins "Die Papierindustrie e.V.".

Vor allem für eine Substitution durch Strom müsste eine Benachteiligung bei Umlagen, Entgelten und Steuern gesetzlich ausgeschlossen werden. Auch die übrigen negativen Folgen einer Umstellung müssten abgefedert werden. Aktuell liege der Erdgasanteil am Gesamtbrennstoffeinsatz in der Branche bei 55 Prozent. (hoe/dpa)

 

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