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Es ist schon fast skurril: Einerseits hat die Ampel-Regierung gerade ein drittes 65 Milliarden Euro starkes Entlastungspaket geschnürt, andererseits möchte sie die Abfallverbrennung in den nationalen Emissionshandel für Treibhausgase einbeziehen – und zwar im europäischen Alleingang. Zudem ist dies klimapolitisch ein Bumerang.

Den Entwurf einer entsprechenden Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) beschloss die Bundesregierung am 13. Juli 2022. Die Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher wären erheblich. So rechnet der Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit zusätzlichen Kosten von 900 Millionen Euro allein für 2023. Diese Belastung würde, der sogenannten BEHG-Preistreppe folgend, von Jahr zu Jahr weiter steigen.

"Weitere finanzielle Belastung der Mieterinnen und Mieter unverhältnismäßig und unsozial"

"Rund 1 Milliarde Euro Mehrbelastung durch Ausweitung des BEHG auf Siedlungsabfälle – das ist sachlich falsch und kommt zum völlig falschen Zeitpunkt", kritisierte Ingbert Liebing, Chef des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) am Dienstag bei einem Pressetermin in Berlin. Er verweist darauf, dass hierdurch vor allem Mieterinnen und Mieter betroffen sind, da diese kaum Einfluss auf ihre Abfallgebühren nehmen können.

"Eine weitere finanzielle Belastung der Mieterinnen und Mieter durch höhere Abfallgebühren, zusätzlich zu den explodierenden Energiepreisen, ist unverhältnismäßig und unsozial", legte Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) nach. Mieterhaushalte würden ohnehin schon durch die geplante CO2-Bepreisung bei Wohnenergie verstärkt zu Kasse gebeten.

Keine Ausweichmöglichkeit auf andere Brennstoffe bei der thermischen Abfallverwertung

Und das ohne erkennbaren Klimanutzen bzw. ohne eine klimapolitische Lenkungswirkung: Denn viele Abfälle – häusliche Restabfälle, Abfälle aus dem Gesundheitswesen, schadstoffbelastete Abfälle – müssen im Interesse einer schadlosen Entsorgung thermisch behandelt werden. Eine Ausweichmöglichkeit auf andere "Brennstoffe" gibt es für die Müllverbrennungsanlagen nicht, ihre vorrangige Aufgabe ist vielmehr die Gewährleistung von Entsorgungssicherheit.

Dadurch dass die Ampel-Regierung, mit der der BEHG-Ausweitung einen nationalen Sonderweg innerhalb der EU beschreiten will entstünde zudem ein starker wirtschaftlicher Druck, Abfälle zur Verbrennung oder gar zur Deponierung ins – europäische – Ausland zu bringen.

Verstärkte Abfallentsorgung im europäischen Ausland als Folge befürchtet

"Durch die Verdrängung von Siedlungsabfällen ins Ausland würde sich Deutschland die eigene Klimabilanz schönrechnen, ohne wirklich etwas für den Klimaschutz erreicht zu haben. Was wir brauchen, ist eine europäische Lösung und keine deutschen Alleingänge", so Liebing.

Andreas Freund, Geschäftsführer der Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln (AVG), sieht die Gefahr, dass insbesondere Gewerbeabfälle künftig verstärkt im europäischen Ausland entsorgt werden, weil das dort dann günstiger ist. Er verwies darauf, dass selbst die offene Deponierung in etlichen europäischen Ländern, vor allem in Südeuropa, noch bis zum Jahr 2040 zulässig ist, in Deutschland besteht schon seit 2005 ein Deponierungsverbot. Der Methanausstoß aus offenen Deponien ist noch weit klimaschädlicher als die CO2-Emissionen der Abfallverbrennung.

Gefährdung der Wärmeversorgung und des Recyclings

Zudem fehlten durch eine drohende zunehmende Entsorgung im Ausland die Restabfallmengen zur Bereitstellung von Energie in Form von Strom und Wärme durch die thermischen Abfallbehandlungsanlagen (TAB) – vor allem für die Fernwärme bzw. Prozessdampf für die Industrie, so Freund. "Das ist in Zeiten, in den Energie knapp und teuer ist, eine fatale Entwicklung und führt nur noch zu mehr Abhängigkeiten von fossilen Energieträgern", betont er.

Auch werde das Recycling gefährdet, so Freund. Er verweist darauf, dass ohne eine Schadstoff- und Störstoffausschleusung kein Recycling funktioniert. Mittlerweile stammten über 50 Prozent der in TAB eingesetzten Abfälle aus Umweltschutzmaßnahmen (z.B. Sortieranlagen) und werden am Ende der Kaskadennutzung so noch energetisch verwertet.

Bestehende Regelungen vollziehen statt Müllgebühren zusätzlich verteuern

"Die Instrumente für mehr Recycling haben wir insbesondere im Kreislaufwirtschaftsgesetz, dem Verpackungsgesetz oder der Gewerbeabfallverordnung hinreichend verankert. Es fehlt hier oftmals nur am Vollzug der vorhandenen Regelungen", so Freund.

Freund rechnet damit, dass die geplante BEHG Novelle die Müllgebühren vielenorts um 6-9 Prozent verteuern würde, zusätzlich zu weiteren Kostentreibern wie beispielsweise den höheren Spritpreisen bzw. steigenden Betriebskosten der Abfallsammelfahrzeuge.

Am 16. September im Bundesrat - Kritiker fordern europäische Lösung

Doch gaben sich VKU, GdW und AVG bei der Pressekonferenz optimistisch, die geplante Novelle noch parlamentarisch zu Fall bringen zu können. Denn auch innerhalb der Ampelfraktionen gebe es hierzu unterschiedliche Meinungen und Bewertungen, so Liebing.  Am 16. September möchte sich der Bundesrat mit der BEHG-Novelle befassen.

"Was wir brauchen, ist eine europäische Lösung und keine deutschen Alleingänge", betonte Liebing. Wettbewerbsverzerrung und Folgeschäden ließen sich verringern, wenn die Abfallverbrennung nach einer zwingend erforderlichen, umfassenden Folgeabschätzung unter gewissen Rahmenbedingungen in den EU-Emissionshandel integriert würde. Hierzu findet im Herbst auf EU-Ebene ein Trilog statt. "Von daher sollte die Bundesregierung die EU-Entscheidung abwarten, bevor ein rechtsunsicheres Übergangssystem mit hohem Verwaltungs- und Kostenaufwand aufgebaut wird", so Liebing. (hcn)

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