Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne)

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne)

Bild: © Marcus Brandt/dpa

Die Bundesregierung will die bisherige Förderung von erneuerbaren Energien reformieren. "Wir wollen dort fördern, wo es nötig ist", heißt es dazu aus Kreisen des Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministeriums (BMWK) unter Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) zum Haushaltsentwurf 2025. Die Förderung soll dazu "schrittweise" in einen Kapazitätsmechanismus integriert werden.

Zudem will das BMWK die Förderung von größeren Neuanlagen bei negativen Strompreisen "kurzfristig aussetzen". Dies soll bereits ab Anfang 2025 geschehen. Des Weiteren soll die Schwelle in drei Jahresschritten auf 25 kW sinken, ab der EE-Anlagen künftig in die Direktvermarktung müssen. Auch die Schwelle für die Steuerbarkeit von EE-Anlagen durch Netzbetreiber soll abgesenkt werden.

Umstellung auf Investitionskosten

Aus Kreisen des FDP-geführten Bundesfinanzministeriums heißt es sogar, das Ziel sei ein förderfreier Ausbau der Erneuerbaren und die vollständige Marktintegration. Dazu soll der Ausbau der Erneuerbaren perspektivisch auf eine Investitionskostenförderung umgestellt werden. Das würde eine Förderung pro Installierter Leistung bedeuten ‒ die Förderung pro Kilowattstunde fiele damit weg.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) warnt vor einer Abkehr von der Marktprämie. "Das Experiment eines radikalen Wechsels hin zu Investitionskostenzuschüssen birgt die Gefahr der Marktverunsicherung und Investitionszurückhaltung, die in Zeiten ehrgeiziger Ausbauziele diese massiv gefährden können", so BEE-Präsidentin Simone Peter. Der Verband schlägt stattdessen die Umstellung auf eine Mengenabsicherung statt der bisherigen Zeitförderung im EEG vor.

Absenkung der Direktvermarktungsschwelle

Die angestrebte Absenkung der Direktvermarktungsschwelle auf 25 kW sei derzeit zudem nicht massentauglich. "Bei derart kleinen Leistungsklassen stehen nur geringe handelbare Strommengen und damit geringe Erträge einem hohen Aufwand gegenüber", so Peter. "Aktuell finden sich kaum Direktvermarkter, die Kleinstmengen vermarkten wollen."

Erst ab 2026 seien die entsprechenden Prozesse angepasst. Erst dann könne auch die Vermarktungsschwelle herabgesetzt werden. "Es besteht ein hohes Risiko, dass die erfreuliche Nachfrageentwicklung etwa bei PV-Anlagen auf kleinen Gewerbedächern ausgebremst wird", sagt die BEE-Präsidentin.

Wegfall der Absicherung bei Negativpreisen

Den geplanten Wegfall der Absicherung bei negativen Preisen für Neuanlagen ab Anfang 2025 nennt der Verband zudem ein "fatales Zeichen". Die Schwelle bereits dann von 400 kW auf unter 100 kW zu senken, sei zu kurzfristig. Die Maßnahme greife in bereits laufende Projektplanungen ein.

Der Haushaltsentwurf habe das Ziel, die Absicherung von erneuerbaren Energien erst dann abzuschaffen, wenn der Strommarkt ausreichend flexibel sei und genügend Speicher zur Verfügung stünden. Dieser Logik werde mit den Maßnahmen aber widersprochen, so der Erneuerbaren-Verband. (jk)

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