Man arbeite "mit Hochdruck" an der angekündigten Überarbeitung der Gasumlage, sagte die Sprecherin des federführenden Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) Susanne Ungrad auf Nachfrage der ZfK bei der Bundespressekonferenz am Mittwoch in Berlin. Es liefen jedoch noch Ressortabstimmungen und beihilferechtliche Klärungen. Erklärtes Ziel sei, auch die Fernwärme und Festpreisverträge in die Umlage einzubeziehen.
Einen genauen Termin für die Vorlage einer geänderten Rechtsverordnung der Gas-Sicherungsumlage auf Basis des §26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) konnte Ungrad jedoch nicht nennen. Aus Sicht des VKU ist die Reform bzw. Erweiterung der Umlage mit Einbeziehung von Fernwärme- und Festpreiskunden allerdings "auf einem guten Wege" und es liefen konstruktive Abstimmungen mit dem BMWK. In punkto Zeitplan habe man ebenfalls keine Bauchschmerzen.
Temporäre Steuersenkung auf Gas auf den Weg gebracht
Der FDP-Abgeordnete Lukas Köhler bezeichnete es allerdings als "ebenso überraschend wie irritierend", dass das Bundeswirtschaftsministerium dem Kabinett die angekündigte Überarbeitung der Gasumlage noch nicht vorlegte. Deren Fehler müssten umgehend korrigiert werden
Auf den Weg gebracht wurde die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer auf Gaslieferungen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine sogenannte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen, die die Reform in den Bundestag einbringen wollen. Demnach soll auf die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 nur 7 statt 19 Prozent Mehrwertsteuer anfallen. Die Bundesregierung formulierte zugleich die Erwartung, dass die Unternehmen diese Senkung eins zu eins an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben - und die Gaspreise entsprechend senken.
Kommt die angekündigte Strompreisbremse rückwirkend?
Ob die von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck für das Jahresende am Dienstag angekündigte Strompreisbremse rückwirkend in 2020 gelten soll, ließ BMWK-Sprecherin Ungrad auf Nachfrage der ZfK offen. Hierzu müsse man erst in Ruhe die am Mittwoch von der EU-Kommission vorgelegten Vorschläge für eine Preisdeckelung prüfen und werde sich dann dazu äußern, so Ungrad.
Insgesamt sollten die am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten Maßnahmen im Rahmen des Entwurfs einer dritten Novelle des EnSiG helfen, noch mehr Gas zu sparen, erklärte Habeck. "Wir ermöglichen zusätzliche Einspeisung von Windenergie und Photovoltaik, streichen Begrenzungen und geben zusätzliche Anreize für die Stromproduktion aus Biogas." Auch der Netzausbau solle beschleunigt werden und die Transportkapazität gesteigert.
Krisensonderausschreibung für Solarparks - verstärkte EEG-Förderung Biogas
So sollen beispielsweise zur kurzfristigen Erhöhung der Stromproduktion aus Photovoltaik für den 15. Januar 2023 eine Krisensonderausschreibung für Solarparks mit einem Volumen von 1500 Megawatt kommen, allerdings steht dies noch unter Beihilfevorbehalt. Die für den 1. Januar 2022 bereits beschlossene Abschaffung der sogenannten 70 Prozent-Regelung für Anlagen bis einschließlich 25 kW installierter Leistung soll zeitlich vorgezogen werden.
Als zusätzlicher Anreiz für die Stromproduktion aus Biogasanlagen soll u.a. eine Sonderregelung für eine verstärkte EEG-Förderung geschaffen werden und eine zeitlich befristete Flexibilisierung des Güllebonus kommen. Begleitend sollen Erleichterungen im Genehmigungsrecht geschaffen werden.
Wegfall von Lärmabschaltungen von Windparks - Lastflexibilität mehr nutzen
Für eine kurzfristige Erhöhung der Windstromproduktion an Land, sollen befristet Lärmabschaltungen für Windparks wegfallen und Anlagen-Änderungen zur Leistungssteigerung unbürokratisch ermöglicht werden.
Als Maßnahmen zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus und der höheren Netzauslastungen soll u.a. ermöglicht werden, dass temporäre Höherauslastungen des Höchstspannungsnetzes ohne vorige Genehmigung kurzfristig möglich sind. Zudem sollen Hürden zur Teilnahme industrieller Großverbraucher an Regelenergiemärkten gesenkt werden, um die Lastflexibilität besser zu nutzen
Flexiblere Gestaltung für die Nutzung von LNG-Anlagen
Die Hürden für den Wechsel von Gas zu anderen Brennstoffen sollen gesenkt werden. Regelungen für die Nutzung von Flüssiggas-Anlagen sollen flexibler gestaltet werden, damit über die geplanten Terminals in Brunsbüttel, Wilhelmshaven und Lubmin in diesem Winter möglichst viel Gas importiert werden kann.
Aus Sicht des klima- und energiepolitischen Sprechers der Unionsfraktion, Andreas Jung (CDU), geht die Novelle allerdings nicht weit genug. "Weiterhin wird nicht alles getan, um kurzfristig mit mehr Strom, Wärme und Biomethan russisches Gas zu ersetzen."
BDEW und Bioenergiebranche fordern weitere Anstrengungen
Der BDEW begrüßt die Maßnahmenpakete grundsätzlich, fordert jedoch weitere Anstrengungen sowie eine zeitnahe Anpassung bei der Umsetzung der Gas-Umlage (Fernwärme, Festpreise). Das Hauptstadtbüro Bioenergie sieht den Kabinettsbeschluss zum EnSiG-Entwurf ebenfalls als ersten wichtigen Schritt, fordert jedoch weitere Maßnahmen. So müsse beispielsweise eine vorübergehend erhöhte Biogaserzeugung noch im kommenden Winter ohne neue Genehmigung möglich sein. (hcn/dpa)



