In den nächsten Jahren fallen mehr als 630.000 Erneuerbare-Energien-Anlagen aus der EEG-Förderung, schätzt die ASEW.

In den nächsten Jahren fallen mehr als 630.000 Erneuerbare-Energien-Anlagen aus der EEG-Förderung, schätzt die ASEW.

Bild: © Oliver Berg/dpa

Der Bau und Betrieb von Solaranlagen soll einfacher und attraktiver werden. Dazu will das Bundeskabinett am Mittwoch ein sogenanntes Solarpaket beschließen, kündigte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) an. Die Reform soll Bürokratie abbauen und den zuletzt anziehenden Ausbau der Solarenergie in Deutschland weiter beschleunigen.

So müssten nach dem neuen Gesetzentwurf Besitzer eines Balkonkraftwerkes den Netzbetreiber nicht mehr über ihre neue Anlage informieren und weniger Angaben im sogenannten Marktstammdatenregister machen, in dem Anlagen zur Gas- und Stromerzeugung registriert sind.

Vereinfachter Netzanschluss

Übergangsweise könne auch der normale Zähler in Betrieb bleiben, auch wenn dieser bei der Einspeisung von Strom ins Netz rückwärts läuft. Auf die Dauer braucht es aber einen Zweirichtungszähler, der den eingespeisten und den aus dem Netz bezogenen Strom getrennt voneinander erfasst. Balkon-Kraftwerke sollen außerdem künftig mit einem Schuko-Stecker angeboten werden, der in haushaltsübliche Steckdosen passt. Die nötige Norm wird derzeit von der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) überarbeitet.

Darüber hinaus soll das bestehende vereinfachte Netzanschlussverfahren auf Anlagen bis 30 kW (bisher: 10,8 kW) ausgeweitet werden.

Flexibilisierung der Schwellenwerte

Auch bei der Dachsolar soll es Vereinfachungen geben: Bisher sind Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW zur Direktvermarktung verpflichtet. Anlagenbetreiber, die bisher der Direktvermarktungspflicht unterliegen, können ihre Überschussmengen ohne Vergütung – aber auch ohne Direktvermarktungskosten – an den Netzbetreiber weitergeben.

Zudem soll zukünftig ein Anlagenzertifikat erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW erforderlich sein. Unterhalb dieser Schwellen soll ein einfacher Nachweis über Einheitenzertifikate ausreichen. Künftig soll es eine Datenbank für Einheitenzertifikate geben. Vereinfachungen bei der Anlagenzusammenfassung sollen außerdem dazu führen, dass der Zubau neuer Dachanlagen an einem separaten Anschlusspunkt nicht mehr zum Überschreiten von Schwellenwerten führt.

Neues Mieterstrom-Modell

Für den Betrieb einer Solaranlage in einem Haus mit mehreren Miet- oder Eigentumswohnungen oder auch Gewerbemietern soll künftig weniger Papierkram anfallen. Unter anderem sollen die detaillierten Vorgaben zu Rechnungslegung, Vertragsinformationen und Verbrauch wegfallen. Dafür soll ein neues Modell der "Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung" geschaffen werden. Es unterscheidet sich vom bereits etablierten Mieterstrom-Modell bei Förderung und Vergütung.

Solaranlagen unter dem Mieterstrom-Modell sollen in der Zukunft auch auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert werden solange der Strom auf dem Weg zum Verbraucher nicht durch das allgemeine Stromnetz fließt.

"Repowering" von Dach-Solaranlagen

Die Förderung für das "Repowering", also für den Ausbau einer bestehenden Dach-Solaranlage für mehr Leistung etwa durch den Einbau effizienterer Module, soll attraktiver gestaltet werden. Für Freiflächenanlagen wurde der Ersatz von Modulen bereits im vergangenen Jahr neu geregelt.

Mehr Agri- und Floating-PV

Auch in der Fläche will die Bundesregierung den Bau von Solaranlagen vorantreiben. Der Bau von Windrädern und Solaranlagen wird in Deutschland bis zu bestimmten Höchstwerten staatlich gefördert, worauf man sich bei Ausschreibungen bewerben kann. Dabei soll eine neue Kategorie für "besondere Solaranlagen" auf landwirtschaftlichen Flächen (Agri-PV), Gewässern (Floating-PV), Mooren und Parkplätzen eingeführt werden. Die insgesamt ausgeschriebene Leistung soll damit nicht erhöht werden, aber mehr Förderung an besondere Anlagen gehen. (Die ZfK berichtete)

Gebiete mit wenig ertragreichen Böden, die nach EU-Definition als "benachteiligte Gebiete" gelten, sollen grundsätzlich für die Förderung von Solar-Freiflächenanlagen geöffnet werden. Die Länder können dies verhindern, wenn sie bereits bestimmte Quoten bei der Solar-Nutzung landwirtschaftlicher Flächen erreicht haben oder auch Schutzgebiete ausschließen. Zugleich soll es eine Obergrenze von 80 GW für den Zubau von Photovoltaik auf Agrarflächen bis 2030 geben, mindestens die Hälfte davon soll an Gebäuden oder Lärmschutzwänden errichtet werden.

Recht aufs Netz

Mit der Reform soll auch ein Anspruch auf die Verlegung von Anschlussleitungen für Solaranlagen und andere Erneuerbare-Energie-Anlagen auf Grundstücken und Verkehrswegen entstehen. Verhandlungen mit jedem Grundstückseigentümer oder Verkehrsträger wären dann nicht mehr nötig, was der Deutsche Bauernverband harsch kritisiert.

"Die geplante Duldungspflicht für Leitungen ist verfassungsrechtlich fragwürdig, kommt einer entschädigungslosen Enteignung gleich und missachtet die Rechte der Bewirtschafter und Grundstückseigentümer", erklärte Generalsekretär Bernhard Krüsken. Er warnte vor einem Akzeptanzverlust.

Zubau auf Gewerbebauten

Stolz ist man im Ministerium von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) auf den neu erarbeiteten "Praxis-Check", der bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs zum Einsatz kam. Dabei spielen Beamte mit Experten aus der Praxis durch, welche Probleme es im Alltag mit bestehenden Regelungen gibt - also etwa beim Bau einer Solaranlage auf dem Hausdach. Künftige Praxis-Checks seien zur Planung und zum Betrieb von Wärmepumpen sowie zum Windenergieanlagen-Ausbau mit dem Bundesland Baden-Württemberg geplant.

Der Bundesverband Solarwirtschaft lobt den entstandenen Entwurf, der zu "Bürokratie-Abrüstung" führen werde. "Für nahezu alle PV-Marktsegmente sind Vereinfachungen vorgesehen, vom kleinen Steckersolaranlagen bis zum großen Solarpark", so Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Verfahren würden beschleunigt, der Zugang zu Stromnetzen, Förderangeboten und Solarpark-Standorten würde erleichtert. Allerdings müsse der Zubau auf Gewerbebauten noch stärker unterstützt werden und europäische Hersteller im internationalen Wettbewerb gezielter gefordert werden.

Mehr als 7,5 GW

Beim Gesetzgebungsprozess ist nun der Bundestag am Zug, der über die Pläne beraten und am Ende entscheiden muss. Geplant ist, dass die Neuerungen mit dem Jahreswechsel in Kraft treten.

Ziel der Regierung aus SPD, Grünen und FDP ist es, den Anteil erneuerbarer Energien am deutschen Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern. Im vergangenen Jahr waren es 46 Prozent gewesen. Der Zubau an Photovoltaik lag laut Ministerium im vergangenen Jahr bei rund 7,5 GW. Im laufenden Jahr sind demnach allein bis Juli erneut mehr als 7,5 GW hinzugekommen, erwartet werden ein Zubau im zweistelligen Bereich. (jk mit dpa)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper